Inhaltsübersicht
I. Begriffe
II. Rechtliche
Aspekte
III. Theoretische
Ausgangspositionen
IV. Funktionen
V. Elemente
von Vergütungssystemen
VI. Ausblick
I. Begriffe
Die Vergütung außertariflicher (AT-) Mitarbeiter ist vielfach
eine Schwachstelle unternehmerischer Personalpolitik.
Die Tatsache, dass die Vergütung nicht nur Aufwand verursacht, sondern v.a. ein
Motivations- und Steuerungsinstrument ist, wird nicht ausreichend zur Kenntnis
genommen. Dabei bedarf es einer personen-, unternehmungs- und marktspezifischen
Gestaltung eines in die Managementkonzeption integrierten Vergütungssystems,
gerade für den Mitarbeiterkreis, der einen weitreichenden Einfluss auf den
Unternehmungserfolg hat.
Das Vergütungssystem (synonym: Entgeltsystem) ist die Summe
aller der von der Unternehmung i.d.R. aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zu
zahlenden materiellen, obligatorischen wie fakultativen Belohnungen für die
durch die Mitarbeiter erbrachten Arbeitsleistungen (Leistungsverhalten und/oder
Leistungsergebnis). Zum System gehören als weitere Elemente:
Vergütungsberechnung und -auszahlung, ggf. auch Cafeteria-Systeme.
Differenziert wird nach Systemen für tariflich bezahlte sowie für
außertariflich bezahlte Mitarbeiter. Beide Systeme sind im Rahmen der
strukturellen Mitarbeiterführung (Becker, 1995;
Wunderer, 2001)
Bestandteil eines umfassenden Anreizsystems, das neben diesen materiellen auch
immaterielle Anreize enthält.
Die Abgrenzung von AT-Mitarbeitern ist wegen einer fehlenden
eindeutigen rechtlichen Regelung schwierig. Unter ihnen werden überwiegend
solche Arbeitnehmer
eines Betriebes verstanden, für die die Bestimmungen der Tarifverträge keine
unmittelbare Gültigkeit haben. Sie üben eine über die tarifliche Höchstgruppe
hinausgehende Tätigkeit aus, für die sie auch eine höhere Vergütung beziehen.
Der Personenkreis ist nicht zwangsläufig dem Segment Führungskräfte
zuzuordnen, da auch viele Spezialisten Arbeitsverträge eingehen, die nicht den
tariflichen Vereinbarungen unterliegen. Wir verstehen den Bereich der
AT-Vergütung hier weit. Sie umfasst auch Regelungen für den Bereich der
Leitenden Angestellten und die Mitglieder des Vorstands resp. der
Geschäftsleitung.
II. Rechtliche Aspekte
Die Vergütung der Gruppe der nicht-leitenden AT-Mitarbeiter
ist zwar einzelvertraglich und privatrechtlich reguliert, aber dennoch
mitbestimmungspflichtig. Vielfach werden Betriebsvereinbarungen zur Handhabung
des formalen Entgeltproblems (Kosiol, 1962)
abgeschlossen: Diese betreffen allgemeine Regelungen wie die Aufstellung von
Vergütungsgrundsätzen für die AT-Vergütung (§ 87 I 10 BetrVG), die
Strukturformen der Vergütung inkl. deren Umsetzung, nicht aber die
Vergütungshöhe (als materielles Entgeltproblem). Einzelvereinbarungen über
Vergütungsregelungen bleiben allerdings unberührt von der Mitbestimmung, da ein
Mitbestimmungsrecht bei Fragen der individuellen Vergütungsgestaltung im
AT-Bereich prinzipiell nicht gegeben ist. Eine Ausnahme liegt dann vor, wenn
spezielle Regelungen der Eingruppierung gem. § 99 BetrVG getroffen wurden. Für
die Gruppe der Leitenden Angestellten ist ein Mitwirkungsrecht (§ 30 SprAuG)
des Sprecherausschusses bei kollektivrechtlichen Fragen der
Vergütungsgestaltung gegeben. Für Vorstandsmitglieder einer AG ist der
Aufsichtsrat – meist delegiert an einen Personalausschuss – zuständig. Dieser
ist dafür verantwortlich, ein angemessenes Verhältnis der Vergütung zur Lage
der Gesellschaft und zu den Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds (§ 87
AktG) sowie die gesetzliche Zulässigkeit der Tantieme (§ 86 AktG)
sicherzustellen. Vergütungen von Geschäftsführungsmitgliedern einer GmbH werden
durch die Gesellschafter bestimmt (§ 46 GmbHG).
III. Theoretische
Ausgangspositionen
In der Literatur sind prinzipiell zwei theoretische
Ausgangspositionen bei der Diskussion von Vergütungssystemen vorzufinden.
(1) Die Principal-Agent-Theorie geht von einem Konzept des
rationalen und opportunistischen Individualverhaltens aus (Eckardstein,
von, 2001). Die beteiligten Akteure sehen ihre Beiträge unter
ihren spezifischen Kosten- und Nutzenaspekten, zudem haben sie prinzipiell
unterschiedliche Informationsstände. Von daher sind unterschiedliche Interessen
zwischen einem Auftraggeber ( „ Principal “ ) und einem Auftragnehmer ( „ Agent “ ) im
Rahmen einer vertikalen Arbeitsteilung Alltag. Geprüft wird, wie durch
institutionelle Regeln die Interessen der Auftraggeber gesichert werden können.
Vergütungssysteme sind danach ein wirkungsvolles Instrument, um die Mitarbeiter
zu auftraggeberorientiertem Verhalten zu bewegen. Der agenturtheoretische
Ansatz weist durch seine Logik und seine impliziten
verhaltenswissenschaftlichen Annahmen sehr deutlich auf wesentliche Probleme
der Mitarbeiterführung hin, wenngleich er keinen unmittelbaren Handlungsnutzen
generiert.
(2) Die Anreiz-Beitrags-Theorie (Cyert,
/March, 1963; March,
/Simon, 1993) besagt, dass Personen Arbeitsverhältnisse
eingehen und leistungsorientiertes Verhalten zeigen bzw. steigern, wenn und
solange ihr Anreiznutzen (alle erwarteten Belohnungen) ihren Beitragsnutzen
(Kosten für die Beiträge bzw. maximaler Anreizwert der Belohnungen bei einer
anderen Tätigkeit) übersteigt bzw. ihm entspricht. Zusammen mit den
Erwartungs-Valenz-Theorien (Weibler, 2001)
werden so Aussagen zum Prozess der Entstehung von Motivationen und Handlungen
möglich. Mitarbeiter stellen eingeschränkt-rationale Überlegungen an, inwieweit
welche ihrer möglichen Verhaltensweisen zu welchen Ergebnissen (für die
Unternehmung wie für sich selbst) führen. Die so entstehenden Erwartungen
verbunden mit der individuellen Valenz der angebotenen (materiellen)
Belohnungen führen zu Entscheidungen über die Ausrichtung und Intensität des
Leistungsverhaltens. Für Unternehmungen ergibt sich daraus die Notwendigkeit,
den erwarteten Leistungsbeiträgen ein Anreizangebot gegenüberzustellen, das –
neben den gewünschten steuernden Effekten – den Mitarbeitervorstellungen
entspricht und sich von am externen wie internen Arbeitsmarkt konkurrierenden
Angeboten abhebt.
Empirisch ist die Motivationslage von AT-Mitarbeitern kaum
erforscht, sodass eine wissenschaftlich gestützte Empfehlung nur begrenzt
möglich ist (Becker,
/Kramarsch, 1998).
IV. Funktionen
Für die Mitarbeiter stellt die Vergütung eine materielle
Existenzgrundlage dar. Außerdem sind immaterielle Effekte mit ihr verbunden:
Sozialprestige wird über Statussymbole demonstriert, die Vergütung wird als
Leistungsmaßstab, als Anerkennung u.a.m. empfunden. Für die Unternehmung stellt
das Entgelt Personalaufwand dar, dem wiederum ein intendierter Nutzen
gegenübersteht. Dem Vergütungssystem kommen folgende Funktionen (Becker, 1995;
Winter, 1997)
zu:
-
Aktivierungsfunktion.
Die Mitarbeitermotive sollen aktiviert und die kognitiven Leistungsdeterminanten
positiv beeinflusst sowie in eine aktuell wirkende Motivation
(Leistungsbereitschaft) umgesetzt werden.
-
Steuerungsfunktion.
Durch eine Verknüpfung der Vergütungen direkt mit Unternehmungszielen sollen
Art, Richtung und Intensität des Mitarbeiterverhaltens antizipativ und
nachhaltig beeinflusst werden.
-
Informationsfunktion.
Vergütungssysteme vermitteln Informationen über die Führungspolitik, die Organisations-/Unternehmenskultur
u.a. So werden explizite wie hintergründige Signale gesendet, die den
Mitarbeitern signalisieren, was angesehen ist und was nicht.
-
Kooperationsfunktion.
Die Kooperationsbereitschaft in der Unternehmung bedarf i.d.R. einer
Unterstützung. Sie kann durch eine spezifisch gestaltete Vergütungskonzeption
gefördert werden.
-
Veränderungsfunktion.
Im Rahmen einer Organisationsentwicklung
können Vergütungssysteme dazu genutzt werden, veränderte Anforderungen zu
verdeutlichen.
-
Rekrutierungs-/Bindungsfunktion.
Ein für die Mitarbeiter attraktives Vergütungssystem erhöht nicht nur die
Bleibemotivation (Bleibeanreize) für bereits beschäftigte AT-Angestellte. Für
Externe schafft es zudem eine Voraussetzung für eine Teilnahmemotivation
(Beitrittsanreize). Ggf. werden über eine Selbstselektion (Austrittsanreize)
einzelne Mitarbeiter auch zum Verlassen der Unternehmung bewegt.
Welche der Funktionen nun durch ein Vergütungssystem erfüllt
werden sollen, liegt in den Intentionen der Systemgestalter begründet.
Dementsprechend werden unterschiedliche Gestaltungsschwerpunkte gesetzt.
Die Instrumentalisierung der materiellen Anreize ist in die
Kritik geraten: (1) Immaterielle Anreize werden in ihrer bedeutenden Wirkung
unterschätzt. Materielle Anreize verdrängen sogar mitunter die intrinsische
Motivation (Frey,
/Osterloh, 2000). Ähnliches bewirkt die Vernachlässigung der
Leistung durch ihre Gleichsetzung mit Erfolg (Becker, 2000).
(2) Jeglicher gezielter Einsatz von Anreizinstrumenten führt dazu, dass die
Mitarbeiter sich stärker mit den Auswirkungen ihres Verhaltens auf die
Vergütungshöhe als mit einer effizienten Aufgabenerfüllung beschäftigen. (3)
Das Angebot an variablen Vergütungen zeugt von Misstrauen, da für die Position
marktübliche Vergütungsanteile erst ausgezahlt werden, wenn die erwartete
Leistung tatsächlich erbracht wird (Sprenger, 1998).
(4) Das Streben nach höherer Vergütung ist dem unzureichenden Leistungsfeedback
der Vorgesetzten zuzuschreiben. (5) Fälschlicherweise wird der variablen
Vergütung eine Wertsteigerung für Unternehmungen unterstellt (Schwalbach, 1999;
Hallock,
/Murphy, 1999). I. Allg. wird in der Wirtschaftspraxis aber
davon ausgegangen, dass eine stärkere Gewichtung von Leistung und Erfolg der
AT-Mitarbeiter in der Vergütung ein sinnvoller Weg ist. Dieser ermöglicht neben
einer Leistungsmotivation und Entgeltdifferenzierung auch eine
personalkostenflexibilisierende Verknüpfung der Vergütung mit dem
Unternehmungserfolg.
V. Elemente von
Vergütungssystemen
Die außertarifliche Vergütung setzt sich aus vier
Hauptkomponenten zusammen (Kramarsch, 2000):
Zum obligatorischen Teil zählen (1) Grundgehalt (inkl. Urlaubs- und
Weihnachtsgelder) und (2) Zusatz-/Nebenleistungen (sonstige
Geld-/Sachleistungen des Betriebs, z.B. Dienstwagen, Altersversorgung,
Gehaltsfortzahlung). Als fakultative Vergütung kommen (3) variable
Barvergütungen (meist jährliche Boni, Tantieme etc.) sowie (4) variable
Langfristvergütungen (Aktien, Aktienoptionen, andere Long-Term Incentives,
etc.) hinzu. Im „ Paket “ werden die Teile als Total Compensation
(Gesamtvergütung) verstanden und ergeben zusammen das Zieleinkommen. Es wird
nur erreicht, wenn die variablen Bezüge tatsächlich verdient werden. Die Höhe
und die Zusammensetzung der Elemente hängt von der „ Marktpraxis “ sowie von
Unternehmungs- und Branchenusancen ab. Die Entgeltfindung ist dabei Bestandteil
der Entgeltpolitik.
Neben einer innerbetrieblichen Transparenz der AT-Vergütung ist durch
zwischenbetriebliche Vergütungsvergleiche von Beratungsgesellschaften wie
Towers Perrin, /, Kienbaum, /, Watson Wyatt, u.a. auch eine externe
Vergütungstransparenz zu schaffen (Schettgen, 1996;
Schwalbach, 1999;
Evers, 2001).
Das Grundgehalt,
meist in zwölf Monatsraten ausbezahlt, wird in seiner individuellen Höhe nach
einer anforderungsorientierten, unternehmungsinternen Grundgehaltspolitik ermittelt und bildet meist die
unternehmungsinterne Gehaltsgerechtigkeit ab. Die AT-Stellen werden oft mittels
eines trennscharfen Bewertungssystems in Stellenwert- und Funktionsgruppen
eingeordnet. In der Vergangenheit haben sich viele dieser analytischen
Verfahren als sehr kostenaufwendig und inflexibel – von theoretisch oft sehr
fragwürdigen Zusammensetzungen einmal abgesehen – erwiesen. Von daher konzentriert
man sich heute auf einfacher handhabbare, transparente und kostengünstigere
summarische Systeme oder Competency-Modelle.
Variable
Vergütungsregelungen werden i.d.R. an unterschiedlich definierten Erfolgen
oder Leistungen der Unternehmung, ihrer Teilbereiche oder der Individuen
gekoppelt. Variable Vergütungen enthalten Chancen und Risken zugleich.
Verschiedene Differenzierungen sind möglich:
Erfolgsorientierte vs.
leistungsorientierte Systeme (Becker,
/Kramarsch, 2006): Mehrheitlich werden erfolgsorientierte
Systeme gestaltet und AT-Mitarbeiter am Erfolg ( „ output “ ; finale
Entgeltfindung) beteiligt. Die Definition des Erfolges reicht von jährlichen
Ergebniszahlen der operativen Einheit bis zum Marktwert der Gesamtunternehmung.
Bei den Ergebniszahlen ist verstärkte Orientierung an Kapitalrenditekonzepten
(ROCE, ROI, ROE) und unternehmungswertorientierten Kennzahlen (EVA, CVA, DCF)
festzustellen. Leistungsorientierte Systeme berücksichtigen dagegen alternativ
(oder ergänzend) auch die Leistung bzw. das Leistungsverhalten ( „ input “ ;
kausale Entgeltfindung). Sie konzentrieren sich auf Leistungsgrößen, die der
direkten Beeinflussbarkeit der Mitarbeiter unterworfen sind.
Operative vs.
strategische Systeme: Erstere stellen auf jährliche Ergebniszahlen aus der
Unternehmungsplanung ab. Letztere konzentrieren sich auf für die
Erfolgspotenzialbearbeitung als relevant angenommene Erfolgsfaktoren. Sie
schließen Strategieformulierung und -umsetzung ein und berücksichtigen auch
explizit Verhaltenskriterien (Becker, 1990;
Guthof, 1995).
Das Grundproblem liegt darin, dass der Zusammenhang zwischen Ursache (Handlung)
und Wirkung (Erschließung, Sicherung, Verbesserung, Ausnutzung von
Erfolgspotenzialen) zeitlich weit auseinander fällt.
Kurzfristige vs.
langfristige Systeme: Die vorgenannte Aufteilung bezieht sich auf die
verwendeten Bemessungsgrundlagen, diese hier hingegen auf den Zeitraum der
Performancemessung oder den Zeitraum zwischen der Zusage der Vergütung und der
Auszahlung derselben. Langfristige Systeme werden i.d.R. ergänzend zu
kurzfristigen eingesetzt, sollen AT-Mitarbeiter einerseits zu einer wert- und
nachhaltigen Erfolgsorientierung anreizen und andererseits eine Bindungswirkung
entfalten. Wenngleich ein Entgeltsystem nicht schon durch eine Festlegung von
Bemessungsgrundlagen oder Auszahlungsperioden auf einen mehrjährigen Zeitraum
(2 – 3 Jahre) zu einem strategischen System mutiert.
Kennzahlen- vs.
marktorientierte Systeme (Kramarsch, 2000):
Kennzahlenbasierte Modelle stellen auf strategische Erfolgsfaktoren ab. Neben
den o.g., aufgrund einer Strategie inhaltlich festgelegten Kennzahlen werden
weitere Faktoren, wie Marktanteile, Marktposition, als Beteiligungsgrößen
berücksichtigt. Marktorientierte System zielen dagegen auf den Wert des
Eigenkapitals der Unternehmungen. Elemente dieser Systeme sind Aktien, an der
Wertentwicklung orientierte Barvergütungen (sog. Wertsteigerungsrechte) oder
Bezugsrechte auf Aktien (Aktienoptionen) (Ferstl, 2000).
Geklärt werden müssen jeweils Fragen zu: Berechtigtenkreis, Volumen,
Bemessungsgrundlage, Erfolgsziele (Bezugspreis, Kursanstieg, Indexierung),
zeitlicher Ausgestaltung (Laufzeit, Warte- und Ausübungsfristen) und Frequenz (Winter, 2001).
Der Einfluss auf die – intendierte – Wertsteigerung der Unternehmung ist
umstritten (Murphy, 1999;
Winter, 2000;
Bernhardt,
/Witt, 1997; Wenger,
/Knoll, 1999). Weitere Schwachstellen sind: keine direkten
Steuerungsanreize, Einflussnahme des Top-Managements auf die Gestaltung der
Bedingungen, kein Leistungsbezug. Aktienbasierte Vergütungen müssen als
Instrument der Erfolgsbeteiligung verstanden werden und sind für die
Bleibemotivation und eine marktübliche Vergütungsstruktur (marktorientierte
Entgeltfindung) von großer Bedeutung.
Variable Vergütungen weisen oft Defizite aus: geringes
Volumen (so kaum motivierende Effekte), Förderung des Individualverhaltens, de
facto-Fixierung (wesentlicher Teil vertraglich garantiert), kurzfristige
Erfolgskriterien. Funktionierende Systeme basieren auf zielorientierten
Leistungsbeurteilungen (Fallgatter, 1996;
Hornstein,
von, /Rosenstiel, von, 2000). Grundlage bieten positions- und
situationsspezifische Ziele im Rahmen eines Management-by-Objectives an. Solche
Systeme gestatten durchaus, unter Einschluss mancher Aspekte der oben
beschriebenen erfolgsorientierten Variante, zielgenaue Steuerungsanreize zu
setzen. Die individuelle Zielsetzung wird darüber hinaus zunehmend anhand der
Balanced Scorecards diskutiert.
Von den Zusatz-/Nebenleistungen kommt der betrieblichen
Alterversorgung die höchste Bedeutung zu. Sie erfährt nicht zuletzt durch die
seit 2002 geltende „ Riester-Rente “ deutliche Veränderungen. So ist ein Trend
von den in der Vergangenheit üblichen, mittels Pensionsrückstellungen
finanzierten Leistungszusagen hin zu kapitalgestützten,
karrieredurchschnittsabbildenden Beitragsmodellen zu beobachten. Neben einer
Reihe anderer Leistungen wie Versicherungen, Zuschüssen, Urlaubsregelungen oder
Weiterbildungsunterstützung kommt der Nebenleistung „ Dienstwagen “ ein hoher –
ihre monetäre Bedeutung deutlich übersteigender – emotionaler Stellenwert zu.
Viele Unternehmungen bieten auch Deferred
Compensation an, bei der steuerbegünstigt Barvergütungsbestandteile
in betriebliche Altersversorgungsansprüche umgewandelt werden können.
Neben den skizzierten materiellen Anreizen sind die
insbesondere aus den Bereichen des Arbeitsumfelds und der Personalentwicklung
möglichen immateriellen „ rewards “ nicht zu unterschätzen. Sie haben nicht
allein einen komplementären Charakter (Becker, 1995).
VI. Ausblick
Mit dem Vergütungssystem steht ein schwierig zu gestaltendes
Führungsinstrument zur Verfügung: (1) Es liegen keine Situationstheorien der
Mitarbeitermotivation vor, die es erlauben, verlässliche monokausale Prognosen
über die Wirkung der Verwendung bestimmter materieller Anreize aufzustellen.
(2) Vergütungssysteme sollen einen größeren Personenkreis ansprechen, aber auch
auf die individuellen Motive eingehen. (3) Bei Vergütungen sind Unternehmungen
indirekt an tarifvertragliche Vereinbarungen gebunden. Dies erschwert die
Gestaltung zumindest auf den unteren AT-Ebenen. (4) Selbst (oder gerade) die
aufwendigsten Systeme erfüllen Ansprüche wie Gerechtigkeit nur sehr bedingt.
Sie versuchen durch eine quantitative Scheingenauigkeit die weiterhin zugrunde
liegenden Ermessensentscheidungen zu vermeiden. (5) Es bedarf ganzheitlicher Anreizsysteme,
die neben den Vergütungsaspekten auch immaterielle Belohnungen über
Partizipation, Karriere etc. konsistent und systematisch anbieten. (6) Der
ökonomische Nutzen eines Vergütungssystems ist nur schwer abzuschätzen.
In den nächsten Jahren werden sich einige Trends weiter
fortsetzen: (1) Die Vergütungen v.a. der hierarchisch weit oben angesiedelten
AT-Mitarbeiter wird weiter variablisiert ( „ pay on risk “ ). (2) Die
Bemessungsgrundlagen für die variable Vergütung werden i.S. einer
wertorientierten Unternehmungsführung deutlich stärker mit dem
Unternehmungserfolg verknüpft ( „ pay for performance “ ). (3) Die externe
Gehaltsgerechtigkeit (Vergleich mit dem Markt) wird an Bedeutung zunehmen. (4)
Interne Gehaltssystematiken werden breiter, flexibler und weniger
aufbauorganisationsorientiert. (5) Langfristige Vergütungen werden ein fester
Bestandteil der AT-Vergütung. (6) Neben der Vergütung kommt einem ausgewogenen
Gesamtvergütungsmix (Total Reward Mix) größere Bedeutung zu.
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