Inhaltsübersicht
I. Begriffliche
Grundlagen
II. Ziele
und Ursachen
III. Einflussgrößen
der Freisetzungsentscheidungen
IV. Maßnahmen
der Personalfreisetzung
V. Kritische
Würdigung
I. Begriffliche
Grundlagen
Personalabbau beinhaltet die quantitative Verringerung des
Personalbestandes durch externe Freisetzung von Personal ( „ Abgabe an den
Arbeitsmarkt “ ). Ziel ist die Beseitigung eines Personal- „ Überhanges “ . Die
Reduzierung von Personal kann gleichmäßig über die gesamte Organisation hinweg
oder aber nur partiell in einigen Teilbereichen erfolgen. Personalfreisetzung
geht über den zahlenmäßigen Rückgang des Personalbestandes hinaus und schließt
ferner unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Gesichtspunkte
Alternativen des organisationsübergreifenden Abbaus durch unterschiedliche
Maßnahmen quantitativer, qualitativer, zeitlicher und örtlicher Variationen der
Unternehmens- und Personalstruktur mit ein. Beispiele bestandsneutraler
Freisetzung sind Umsetzungen von Mitarbeitern von schrumpfenden Branchen in
wachsende bzw. zukunftsträchtige Bereiche oder der Abbau von Überstunden (Park, 1999,
S. 5; Wagner, 1992,
Sp. 1546; Hentze,
/Kammel, 2002, S. 304 ff.).
Personalabbau und Personalfreisetzung sind eng verknüpft mit
der Unternehmens- und Personalpolitik
einer Organisation sowie mit der Planung und Ausgestaltung
personalwirtschaftlicher Aufgabenfelder wie Personalbedarfsermittlung, Personaleinsatz
oder Personalentwicklung.
Eine strategisch angelegte Steuerung des Personalbestandes und speziell ein
antizipatives Vorgehen in der Personalfreisetzung ist wegen der eingeschränkten
Planbarkeit und Prognose künftiger Ereignisse äußerst schwierig, da
Wettbewerbsstrukturen, technologische Entwicklungen und die Nachfrage sich in
der Regel diskontinuierlich verändern. Dennoch sind längere „ Planungsvorläufe “
vorteilhaft und deshalb anzustreben, da auf diese Weise die Möglichkeit
besteht, Interessenkonflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in einen
Verhandlungsprozess mit einzubeziehen. Dies kann dazu verhelfen, eine für beide
Seiten annehmbare Lösung zu erzielen.
II. Ziele und Ursachen
Der personalwirtschaftliche Funktionsbereich
„ Personalabbau/-freisetzung “ stellt in Anbetracht der weitgehend starren,
vertraglich fixierten Nutzungsmöglichkeiten von Humanressourcen, hoher
Personalkosten und restriktiver gesetzlicher Normen eine große Herausforderung
dar, eine kapazitätsvariable ökonomische Leistungsrealisation zu bewirken.
Darüber hinaus besteht eine soziale Verantwortung des Arbeitgebers, die
individuellen Interessen und die sozialen Belange der Mitarbeiter in
angemessener Weise zu berücksichtigen.
Das Ziel von Personalabbau und anderen Maßnahmen der
Personalfreisetzung ist die Beseitigung einer personellen Überdeckung in
quantitativer, qualitativer, zeitlicher und örtlicher Hinsicht. Die Ursachen
für das Erfordernis von Personalfreisetzungen sind vielfältig und betreffen die
Ebenen Organisationsumwelt, Organisation und Individuum. Die am häufigsten
anzutreffenden Anlässe sind (Wagner, 1992,
Sp. 1547; Hentze,
/Kammel, 2002, S. 296 ff.):
1. Organisationsexogene Ursachen
Bezogen auf die Märkte sind insbesondere konjunkturelle und
strukturelle Veränderungen der Nachfrage- und Angebotssituation auf dem
Absatzmarkt als schwer kalkulierbare Größen zu nennen, ebenso wie Veränderungen
des Wettbewerbsumfeldes. Ferner können rechtsrelevante Veränderungen (Gesetze,
Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen) Unternehmen dazu veranlassen, Maßnahmen
der Personalfreisetzung einzuleiten. Der technische Fortschritt führt zu
Rationalisierung. Durch Effizienzverbesserungen bei der Aufgabenrealisation
kann in vielen Fällen menschliche Arbeitskraft durch Technologie substituiert
werden. Bei der Implementierung neuer Technologien ändern sich vielfach auch
die Anforderungen an das Personal. Während neue, besonders qualifizierte
Arbeitsplätze entstehen, fallen andere, häufig solche mit stark repetitivem
Charakter, weg. Für einige Branchen und Unternehmen (z.B. im Tourismus, bei
jahreszeitlich determinierten Gütern und Dienstleistungen) stellt sich aufgrund
saisonal stark schwankender Nachfrage das Problem eines unterschiedlichen
Personalbedarfs in Abhängigkeit von der jeweiligen Auslastung.
2. Organisationsendogene Ursachen
Endogene Ursachen fallen in die Bereiche
Organisationsänderung, Innovation und Verschlechterung der wirtschaftlichen
Situation der jeweiligen Unternehmung.
Reorganisation umfasst die Änderung der Aufbau- und
Ablauforganisation mit dem Ziel, die Zuordnung von Teilaufgaben, Personen und
Sachressourcen effektiver auszugestalten. Dabei führen z.B. Automatisierung,
der Wegfall einzelner Hierarchieebenen und/oder die Verringerung der
Fertigungstiefe zu Personalfreisetzungen.
Rückläufige Absatz- und Produktionsvolumina und sinkende
Gewinnerwartungen in Verbindung mit (Personal-)Kostensenkungserfordernissen
sind weitere Gründe für Freisetzungen. Standortanalysen können im Ergebnis für
einzelne Unternehmen die Vorteilhaftigkeit eines Standortwechsels aufzeigen.
Die Wahrnehmung von Standortvorteilen wie geringe Lohnkosten und Abgaben,
umfassende Infrastruktur oder geringe Umweltauflagen können mit
Betriebsstilllegungen am Ursprungsort einhergehen. Personalfreisetzungseffekte
werden aber auch durch Managementfehler, Erhöhung der Arbeitsleistung und
sinkende Absentismusraten ausgelöst. Im Falle technologischer Innovation,
Produktinnovation oder Variation des Leistungsprogramms ist nicht allein auf
Personalfreisetzung zurückzugreifen, sondern es sind auch Maßnahmen der Personalentwicklung
bzw. der Umschulung im Rahmen der Umsetzung und Umstrukturierung des
vorhandenen Personalbestandes ins Kalkül mit einzubeziehen.
3. Individuelle Ursachen
Individuelle Gründe betreffen die Leistungsfähigkeit, die
Leistungsbereitschaft und das Verhalten. Im Einzelfall können unzureichende
Eignungsprofile, Motivationsdefizite und eklatantes Fehlverhalten für eine
außerordentliche Kündigung oder die Umsetzung eines Mitarbeiters verantwortlich
sein.
III. Einflussgrößen der
Freisetzungsentscheidungen
1. Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Entscheidungen im Aufgabenfeld der Personalfreisetzung
sind zahlreichen Einflüssen bzw. Restriktionen ausgesetzt (Hentze,
/Kammel, 2002, S. 300 ff.). Insbesondere bei Kündigung sind
rechtliche Rahmenbedingungen maßgeblich für die Ausgestaltung des
Freisetzungsprozesses. Hingewiesen sei auf gesetzliche Regelungen unter anderem
durch
-
das Kündigungsschutzgesetz,
-
das Bürgerliche Gesetzbuch,
-
das Betriebsverfassungsgesetz,
-
das Arbeitsförderungsgesetz,
-
das Arbeitsplatzschutzgesetz,
-
das Mutterschutzgesetz,
-
das Jugendarbeitsschutzgesetz,
-
das Altersteilzeitgesetz,
-
das Schwerbehindertengesetz und
-
das Berufsbildungsgesetz.
Des Weiteren können sich gegebenenfalls
Gestaltungsvorschriften aus:
-
Tarifverträgen,
-
betrieblichen Regelungen (z.B. Betriebsvereinbarungen
oder auch
-
einzelvertraglichen Regelungen (insbesondere bei
Führungskräften)
ergeben.
Ausgestaltung und Durchführung von Personalfreisetzungen
spiegeln nur bedingt das Ergebnis freier Unternehmerentscheidungen wider (Bitter, 2000).
Dies gilt insbesondere für schutzbedürftige Personen(gruppen). Das kollektive
Arbeitsrecht, insbesondere das Betriebsverfassungsgesetz, definiert zudem die
Beteiligung des Betriebsrates am Entscheidungsprozess.
2. Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes
Die Entscheidung darüber, ob interne oder externe Freisetzung
erfolgen soll, richtet sich auch nach den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes.
Herrscht innerhalb eines Unternehmens gleichzeitig einerseits Freisetzungs-,
andererseits Personalbeschaffungsbedarf, so empfiehlt es sich zu überprüfen, ob
und inwieweit eine Versetzung der freigesetzten Mitarbeiter – eventuell
verbunden mit Schulungsmaßnahmen – erfolgversprechend ist. Analysen der
quantitativen, qualitativen, zeitlichen und örtlichen Verfügbarkeit von
Personal auf dem externen ebenso wie auf dem unternehmensinternen Arbeitmarkt
(Personalbestandsstruktur) geben Aufschluss über die Zweckmäßigkeit von
Personalabbau bzw. den gegenwärtigen und künftigen zusätzlichen Personalbedarf
und darüber, inwieweit dieser intern oder extern beschafft werden sollte.
Beispielsweise können Kennzahlen im Bereich der Berufsbildungsforschung, der
Demographie und bezüglich der Entwicklung bestimmter Teilarbeitsmärkte
Verwendung finden.
3. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen
Von zunehmender Bedeutung für das Unternehmensimage ist die
Beurteilung unternehmerischer Entscheidungen durch die Öffentlichkeit. Da durch
signifikanten Personalabbau Imageverluste mit negativen Effekten auf den
Unternehmenserfolg zu befürchten sind, hängen Entscheidungen der Freisetzung
auch von der „ Vermittelbarkeit “ bestimmter Maßnahmen und der Sensibilität der
Öffentlichkeit gegenüber der sozialen Verantwortung von Unternehmen ab. Viele
Unternehmen greifen nicht zuletzt deshalb zunächst auf „ weiche “
Freisetzungsformen zurück (Hemmer, 1997a,
S. 102).
Abb. 1: Formen von Personalabbau/-freisetzung
IV. Maßnahmen der
Personalfreisetzung
1. Personalfreisetzung ohne
Bestandsveränderung
Personalfreisetzung kann zunächst durch Arbeitszeitverkürzung
und Versetzungen erfolgen, ohne dass es zu einem Personalabbau kommt. Ist der
Personalfreisetzungsbedarf voraussichtlich temporärer Natur, so können
Unternehmen durch die vorübergehende Herabsetzung der gesamtbetrieblichen
Arbeitszeit in bestimmten Teilbereichen ihre gegenwärtigen Lohn- und Gehaltskosten
im Ausmaß der Arbeitszeitverkürzung reduzieren und gleichzeitig den
Personalbestand aufrechterhalten. Einkommensverluste der Arbeitnehmer
können nach Maßgabe des Arbeitsförderungsgesetzes durch Kurzarbeitergeld
kompensiert werden. Die Vorteile von Kurzarbeit sind im Wesentlichen die
Beibehaltung des Personalbestandes bei gleichzeitiger Senkung der
Personalkosten und die relativ hohe, durch das Kurzarbeitergeld bedingte
Akzeptanz durch die Mitarbeiter. Die bisherigen aufbau- und
ablauforganisatorischen Gegebenheiten können im Kern bestehen bleiben, sodass
temporäre Leistungsrückgänge aufgrund nicht vorgenommener organisatorischer
Umgestaltungen nicht ins Gewicht fallen. Demgegenüber erweisen sich die
Planungs- und Verwaltungserfordernisse wegen der Vielzahl der zu beachtenden
Bestimmungen als sehr aufwendig. Weiterer Nachteil ist die Signalwirkung: Führt
ein Unternehmen Kurzarbeit ein, wird es unter Umständen als krisengefährdet
eingestuft, was zu erhöhter Fluktuation
der Mitarbeiter, aber auch zu Auftragsrückgängen und zu Imageverlust führen
mag.
Durch die Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitarbeitsstellen
kann die Arbeitsleistung bestandsneutral reduziert werden. Unter Teilzeitarbeit
werden Beschäftigungsverhältnisse verstanden, die auf Dauer angelegt sind und
für die eine kürzere als die tarifliche Arbeitszeit vereinbart ist. Nach dem
Altersteilzeitgesetz (§ 3 Abs. 1 Satz 2) muss der Arbeitgeber die freiwerdende
Stelle oder eine im Zusammenhang mit der Umstellung freiwerdende Stelle mit
einem arbeitslos gemeldeten bzw. gerade die Ausbildung abgeschlossen habenden
Arbeitnehmer besetzen. Das Unternehmen kann Altersteilzeitmaßnahmen dazu
nutzen, die Altersstruktur zu verjüngen, das Qualifikationsprofil an die
aktuellen Erfordernisse anzupassen und auf diese Weise das Leistungspotenzial
des Personals zu erhöhen. Ein Abbau des Personalbestandes findet nicht statt.
Durch den Abbau von Überstunden sinken die Personalkosten
überproportional, da die Überstundenzuschläge entfallen. Haben sich die Mitarbeiter
an die aus den Überstunden resultierende Einkommensverbesserung gewöhnt, kann
sich deren Abbau in fluktuationsfördernder Unzufriedenheit bemerkbar machen.
Freizustellende Mitarbeiter lassen sich in andere
Unternehmensbereiche versetzen, vorausgesetzt, es besteht dort ein
Personalbedarf. Horizontale Versetzung ist verbunden mit einem Verbleiben auf
der bisherigen Hierarchiestufe, während von vertikaler Versetzung die Rede ist,
falls der Mitarbeiter in der Unternehmenshierarchie auf- oder absteigt.
Versetzungen sind nur dann möglich, wenn die benötigten Qualifikationen für die
neue Stelle vorhanden sind. Dies ist insbesondere bei qualifizierten
Arbeitsplätzen oftmals kurzfristig nicht der Fall. Die notwendige
Personaleinsatzflexibilität wird aber erreicht bzw. erhöht, indem im Rahmen
längerfristiger Personalplanung die Mitarbeiter rechtzeitig vorbereitet und
weitergebildet werden.
2. Personalfreisetzung mit Bestandsveränderung
Als „ weiche “ Maßnahme des Personalabbaus kann Fluktuation
dazu genutzt werden, die vakanten Arbeitsplätze per Einstellungsstopp nicht
wiederzubesetzen. Gründe für Fluktuationen sind unter anderem Pensionierung,
Kündigung von Arbeitnehmern und einvernehmliche Vertragsaufhebung.
Freisetzungseffekte lassen sich auch bei den – allerdings weniger bedeutenden –
Fällen des automatischen Vertragsablaufs bei zeitlich befristeten
Arbeitsverhältnissen ohne Weiterbeschäftigung bzw. Neubesetzung, aufgrund von
„ Ausfällen “ wegen Ableistung von Wehr- und Zivildienst oder bei
Erziehungsurlaub erzielen, indem auf Vertretung verzichtet wird.
Durch eine ordentliche Kündigung wird ein Arbeitsverhältnis
mit Ablauf der wirksamen Kündigungsfrist beendet. Die gesetzlichen
Mindestfristen regelt § 626 BGB. Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung,
so ist zu unterscheiden, ob die Kündigung personenbedingt, verhaltensbedingt
oder betriebsbedingt begründet ist. Nur wenn sie sich auf einen dieser Gründe
berufen kann, ist die Kündigung sozial gerechtfertigt. Die sogenannte
Sozialauswahl nach Merkmalen wie Lebens- und Berufsalter oder
Unterhaltspflichten entspricht oftmals nicht dem, was betrieblich opportun
wäre. In einem mehrstufigen betrieblichen Entscheidungsprozess hat zunächst der
Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungen im Detail darzulegen und zu erläutern,
bevor der Arbeitnehmer begründete Einwände vortragen kann, auf die wiederum der
Arbeitgeber mit Nachbesserungen in seinem Sachvortrag antworten kann (Bitter, 2000,
S. 1767). Bei Kündigungen ist das Vorliegen eines etwaigen besonderen
Kündigungsschutzes – z.B. nach dem Mutterschutzgesetz oder dem
Schwerbehindertengesetz – zu überprüfen.
Im Falle der außerordentlichen Kündigung ist die Fortsetzung
des Arbeitsverhältnisses aus „ wichtigen Gründen “ (wegen sanktionsfähigem
Fehlverhalten) unzumutbar (§ 626 BGB).
Massenentlassungen (§ 17.1 KSchG) unterliegen einem
Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Zum Ausgleich oder
zur Milderung von möglichen wirtschaftlichen Nachteilen, die aus einer
Betriebsänderung resultieren, ist ein Sozialplan
aufzustellen. Den betroffenen Arbeitnehmern stehen demnach Ausgleichszahlungen
zu, deren Höhe sich primär nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem
Lebensalter und dem Monatseinkommen richtet. In Einzelfällen kann die
finanzielle Belastung der Unternehmen bestandsgefährdende Dimensionen erreichen
(Hemmer, 1997b,
S. 174).
Die Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses ist nach dem
Grundsatz der Vertragsfreiheit durch einvernehmlichen Abschluss eines
Aufhebungsvertrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jederzeit möglich,
ohne dass Kündigungsschutzvorschriften Anwendung finden.
Vorteile von Aufhebungsverträgen im Vergleich zu Kündigungen
liegen für den Arbeitgeber darin, dass
-
die Kosten mit hoher Sicherheit kalkulierbar sind,
-
die betroffenen Mitarbeiter gezielt angesprochen
werden können und auf diese Weise eine aktive Gestaltung der Personalstruktur
angestrebt werden kann,
-
die Terminierbarkeit hoch ist (ggf. mit sofortiger
Wirkung),
-
der Betriebsfrieden erhalten bleibt und
-
Imageverluste des Unternehmens nicht ins Gewicht
fallen.
Der Arbeitnehmer erfährt keine Nachteile, wie sie sich aus
dem Eintrag einer Kündigung im Lebenslauf ergeben können.
Die Auflösung von Personalleasingverträgen bzw.
Leiharbeitsverträgen beinhaltet, dass den „ Leiharbeitgebern “ gekündigt wird
bzw. dass Verträge der Arbeitnehmerüberlassung zur vorübergehenden Überbrückung
einer kurzfristigen Personalunterdeckung nicht mehr verlängert werden.
Die Vermittlung in „ befreundete Unternehmen “ und
Dienstleistungen im Rahmen des Outplacement
(Mayrhofer, 1989)
haben sich aus dem Bewusstsein sozialer Verantwortung von Unternehmen gegenüber
ihren Mitarbeitern entwickelt. Die Trennung von einem Unternehmen wird
begleitet durch Beratung und in der Regel auch finanzielle Unterstützung bei
der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. In der Praxis wird Outplacement
vornehmlich Führungskräften zuteil, deren Aufgabengebiet und Position
Neustrukturierungen, z.B. bei Fusion, Aufgabe eines Geschäftsbereiches oder
Abflachung der Hierarchie zum Opfer fallen.
3. Institutionelle Erfordernisse
Die Reduzierung von Personalkapazität erfordert eine
intensive und möglichst vertrauensvolle Zusammenarbeit von Personalabteilung,
Führungskräften der Fachabteilungen und dem Betriebsrat
mit folgenden Intentionen (Gaugler, 1994,
S. 6 f.):
-
Analyse von Personalkosten und Identifikation von
Optimierungsmöglichkeiten,
-
Überwindung von Widerständen des Betriebsrates und aus
den Reihen der Arbeitnehmerschaft,
-
Regelung von Beschwerdeverfahren,
-
rechtzeitige und fundierte Information von
Führungskräften und Betriebsrat sowie
-
reibungslosere, weil konfliktfreiere Durchführung von
Personalfreisetzungsmaßnahmen, wenn zuvor Konsultation und
Entscheidungspartizipation praktiziert wurde.
Einschneidende Maßnahmen der Personalfreisetzung sind gegen
den Widerstand oder unter Umgehung von Interessen des Betriebsrats in seltenen
Fällen durchzusetzen. Schlecht begründete Zurückweisungen von Anregungen und
Forderungen des Betriebsrates sind wenig hilfreich bei der Lösung
schwerwiegender personalwirtschaftlicher Probleme, die nicht allein
kostenbezogene Implikationen aufweisen. Statt dessen schlägt Gaugler (Gaugler, 1994,
S. 7) vor, gemeinsame Arbeits- bzw. Projektgruppen einzurichten, in deren Rahmen
unter Beteiligung des Betriebsrates Vorschläge für Personalmaßnahmen erarbeitet
werden. Dies setzt allerdings ein Mindestmaß an Kooperationswilligkeit und
-fähigkeit der Beteiligten und Betroffenen voraus.
4. Ablauf der Personalfreisetzung
Antizipatives Vorgehen hat gegenüber dem spontanen Reagieren
auf bestimmte Ereignisse den Vorteil, dass soziale Härten, Konflikte und Kosten
kurzfristiger Maßnahmen der Freisetzung begrenzt werden und alternative
Anpassungsmöglichkeiten des Unternehmens frühzeitig analysiert werden können.
Folgende Phasen eines systematischen Freisetzungsablaufs als
Problemlösungsprozess lassen sich unterscheiden:
a) Identifikation von
Personalfreisetzungsursachen und Spezifizierung von Zielsetzungen
-
Analyse von Haupteinflussgrößen/internen und externen
Früherkennungsindikatoren und ihrer Auswirkungen auf den künftigen
Personalbedarf,
-
Analyse des gegenwärtigen und zukünftigen
Personalbestandes bzw. der Zusammensetzung der Belegschaft,
-
Zielbildung unter Integration verschiedener
Interessenlagen.
b) detaillierte Problemanalyse und
Alternativensuche
-
Stärken-/Schwächenanalyse und -prognose im
Personalbereich in Bezug auf übergeordnete Ziele und Markterfordernisse,
-
Erzeugung von Problembewusstsein durch Information
wichtiger Entscheidungsträger und Mitwirkender,
-
Sammlung und Analyse relevanter Daten (z.B.
Personalstatistik, gesetzliche und tarifliche Regelungen,
arbeitsplatzbezogene Informationen, Arbeitsmarktinformationen sowie
Informationsverdichtung,
-
Koordination der Zusammenarbeit der involvierten
Personen,
-
Entscheidungsvorbereitung durch Ideensammlung und
Konzeptualisierung erfolgversprechender Freisetzungsalternativen und
einzelner „ Bausteine “ des Maßnahmenkatalogs.
c) Alternativenbewertung und Entscheidung
-
(erste) Bewertung alternativer Lösungsansätze,
-
Prognose der einzelnen Zielwirkungen alternativer
Lösungsansätze,
-
Integration verschiedener Meinungen und Verhandlung
über strittige Punkte,
-
Festlegung kurzfristiger Maßnahmen und antizipativer Freisetzungsstrategien,
-
Auswahl von Einzelmaßnahmen,
-
Bestimmung von zu entlassenden Mitarbeitern nach
vorher festgelegten Auswahlkriterien,
-
Bestimmung von Weiterverwendungsmöglichkeiten für
„ Nichtzuentlassende “ und Festlegung der Maßnahmen zur Anpassung der
verbleibenden Mitarbeiter an veränderliche Anforderungen und
Arbeitsbedingungen,
-
Resümee (abschließende Bewertung) und Anfertigen einer
Entscheidungsvorlage.
d) Realisation und Erfolgskontrolle
-
Ergreifen informationspolitischer Maßnahmen hinsichtlich
des zu realisierenden Konzepts und Leisten von Überzeugungsarbeit,
-
Ausarbeitung von Durchführungsanweisungen/Benennung
von Verantwortlichen,
-
Gewährung fluktuations- und mobilitätsfördernder
Anreize,
-
Planfortschrittskontrolle/kontinuierliche Überwachung
der bei der Durchführung entstehenden Wirkungen und Zielabweichungen,
-
Analyse der Abweichungsursachen und ggf.
Korrektur/Neukonzeptualisierung des ursprünglichen Freisetzungsplanes,
-
ggf. Erarbeitung von Sozialplänen.
V. Kritische Würdigung
In der wissenschaftlichen Diskussion und in der
Unternehmensberatungspraxis wird inzwischen Personal nicht mehr nur als
Kostenfaktor, sondern als Humankapital angesehen, das zu erhalten, „ optimal “ zu
nutzen und beständig weiterzuentwickeln ist (Staehle, 1988;
Wächter, 1992;
Ulrich, 1998).
Freisetzungsplanung – wenngleich mit starken Unsicherheiten bei der Prognose
behaftet – sollte, um verstärkt „ weichere “ , möglichst bestandsneutrale
Varianten zu ermöglichen, antizipativ sein und mit strategischem Management eng
verbunden sein. Da vielfach gilt: „ Structure follows Strategy “ (Chandler, 1962),
sind laufend Auswirkungen auf das Stellengefüge und die
Arbeitsplatzanforderungen zu erwarten. Ein proaktives und integratives
strategisches Humanressourcen-Management gilt als wesentlicher Erfolgsfaktor
zur Schaffung dauerhafter Wettbewerbsvorteile (Tichy,
/Fombrun, /Devanna, 1982; Wright,
/Snell, 1992; Ferris, et
al. 1999). Die Qualität der personellen Ressourcen ist ein kritischer
Erfolgsfaktor bei der Umsetzung von marktorientierter Unternehmensführung (Fritz, 1990)
und zur Bildung von Kernkompetenzen eines Unternehmens (Becker,
/Gerhart, 1996).
Protagonisten organisationsökonomischer Betrachtungen von
Humanressourcen und Personalmanagement warnen vor einem „ hektischen “
Personalabbau, ausgelöst durch Rezession bzw. Unternehmenskrisen (Eigler, 1997;
Barney,
/Wright, 1998). Extern freigesetzte Mitarbeiter besitzen je
nach Position und „ Dienstalter “ wichtige unternehmensspezifische Kenntnisse und
Fähigkeiten sowie einen reichhaltigen Erfahrungsschatz, der unwiederbringlich
verloren geht und nicht ohne weiteres bei einer Verbesserung der Auftragslage
wiederbeschafft zu werden vermag. Falls kontinuierlich aufgebautes Humankapital
und funktionierende Netzwerke zerstört werden und unternehmensspezifisches
Know-how abfließt, kann die Wettbewerbsfähigkeit bedroht sein. Kommt es darüber
hinaus zu Arbeitsverdichtung und -überlastung im Unternehmen, sind
Produktionsausfälle und eine Erhöhung der Beschwerdequote nicht verwunderlich.
Ein antizipatives Vorgehen in der Personalfreisetzung muss deshalb dem Prinzip
gehorchen, dass qualifiziertes Personal zunächst gehalten wird, um diese
negativen Effekte zu vermeiden.
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht lautet die zentrale Frage
zur Bewertung von Freisetzungsmaßnahmen: Wie können die gewünschten Wirkungen
mit Maßnahmen(-kombinationen) im Rahmen eines spezifischen Kontexts erreicht
werden? Als Beurteilungskriterien einzelner Konzepte und Maßnahmen der
Personalfreisetzung können herangezogen werden (Limbach, 1987,
S. 157 ff.; Gaugler, 1994,
S. 10):
-
Gestaltungswirkungen unter bestimmten
Gestaltungsbedingungen: quantitatives und qualitatives Leistungspotenzial von
Maßnahmen(-kombinationen) der Personalfreisetzung (Wirkungsprognose),
-
Fristigkeit und Dauer von zieladäquaten Konsequenzen:
Schnelligkeit des Wirksamwerdens und Zeitraum der Wirksamkeit bestimmter
Maßnahmen(-bündel),
-
Steuerbarkeit und Zielkonformität: direkte/indirekte
Einflussnahmemöglichkeiten auf bestimmte Sollzustände und
Sekundärwirkungen/Interdependenzen/unerwünschte Nebenwirkungen (z.B. Auswirkungen
auf das Betriebs-
und Organisationsklima),
-
Reputation und Legitimation: Akzeptanz und
Kooperationsbereitschaft bei der Belegschaft, bei Aufsichts- und Betriebsrat
sowie Auswirkungen auf das Unternehmensimage,
-
Reversibilität: Flexibilität bei Veränderungen der
Bedingungskonstellationen (z.B. bei kurzfristig einsetzender
Nachfragebelebung),
-
Erhaltung/Verbesserung der Qualität
unternehmenseigener Humanressourcen: Beachtung eines möglichen irreversiblen
Verlusts wertvoller Know-how- und Erfahrungsträger sowie Auswirkungen auf
Kernkompetenzen und Organisationslernen,
-
finanzieller Aufwand von Maßnahmen: Kosten,
Folgekosten, öffentliche Leistungen und zur Verfügung stehende Budgets,
-
Informationsfundierung: Informationsaufwand,
Genauigkeit und Rechtzeitigkeit von Informationen, Anzahl und Qualität der
Alternativenvorschläge, aus denen ausgewählt wurde.
Analysen können beispielweise ergeben, dass präventive
„ weiche “ Maßnahmen im Falle „ natürlicher “ Fluktuation
abhängig sind vom Altersprofil einer Unternehmung und der Fluktuationsneigung.
Der Abbau von Überstunden und Sonderschichten ist eine flexibel-temporäre und
kurzfristig wirksame Maßnahme, die nur ins Gewicht fällt, wenn ein
signifikantes „ Mehrarbeitsvolumen “ vorhanden ist. Massenentlassungen mögen
nachhaltige Anpassungswirkungen aufweisen, sind jedoch mit begrenzter „ Sanktionstoleranz “
verbunden und – besonders im Falle von Sozialplänen – kostspielig.
Exakte Evaluationen sind aufgrund von Schwierigkeiten
hinreichender Operationalisierung der vielfältigen Einflussmöglichkeiten auf
bestimmte Messgrößen, Kausalitätsproblemen und begrenzter Validität von
Indikatoren nur begrenzt möglich. Statt dessen lässt sich bei der Bewertung
vielfach lediglich auf Plausibilitätsüberlegungen, subjektive Wahrnehmungen,
Beschreibungen und Beurteilungen zurückgreifen. Allgemeine Gestaltungsempfehlungen
sind – wie in anderen Bereichen der Personalwirtschaft auch – nicht zweckmäßig,
vielmehr sind entsprechende Hinweise situativ zu relativieren.
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