Inhaltsübersicht
I. Konflikte
und Kooperationen: Begriffsdefinitionen
II. Konfliktsituationen
in der Unternehmung
III. Konflikt-
und Kooperationsmanagement
IV. Instrumente
des Konflikt- und Kooperationsmanagements
V. Theoretische
Grundlagen des Konflikt- und Kooperationsmanagements
I. Konflikte und
Kooperationen: Begriffsdefinitionen
Ein Konflikt (lat. confligere = zusammenstoßen, kämpfen) ist
dadurch gekennzeichnet, dass sich die Interessengegensätze mehrerer Parteien
durch nicht vereinbare Handlungen manifestieren. Mit dieser Definition eines
Konflikts sind implizit die Rahmenbedingungen festgelegt, die eine
Konfliktsituation charakterisieren (Jost, 1999,
S. 12):
-
Es gibt mindestens zwei interagierende Parteien.
-
Die Entscheidungen der Parteien sind interdependent,
d.h. die Handlung der einen Partei hat Auswirkungen auf die Handlung der
anderen Partei.
-
Jede Partei handelt gemäß ihren eigenen Interessen,
d.h. sie versucht, mit ihrem Handeln ihre eigenen Ziele zu verwirklichen.
-
Die Parteien haben unterschiedliche Interessen, d.h.
die Handlungen, die sie zur Erreichung ihrer Ziele einzusetzen planen, sind
nicht kompatibel.
Eine Konfliktpartei kann dabei ein Mitarbeiter, eine
Arbeitsgruppe oder eine größere organisatorische Einheit sein. Damit konzentrieren
wir uns im Folgenden auf soziale Konflikte. Im Unterschied dazu entstehen
psychologische Konflikte, wenn eine Person verschiedene Ziele verfolgt, die
miteinander unvereinbar sind.
Die obige Definition einer Konfliktsituation weist auf zwei
Ursachen für das Entstehen eines Konflikts hin: Die Existenz individueller,
konkurrierender Interessen der Parteien sowie die Interdependenz ihres
Handelns. Diese beiden Konfliktursachen
sind notwendig für das Entstehen eines Konflikts.
Unsere Begriffsbildung impliziert aber auch, dass nicht jede
Konfliktsituation notwendigerweise in einen Konflikt münden muss. Vielmehr
setzt die Existenz eines Konflikts voraus, dass sich die Interessengegensätze
durch unvereinbare Handlungen der beteiligten Parteien manifestieren. Im
Allgemeinen werden die Parteien in einer Konfliktsituation aber nicht nur
konkurrierende Interessen besitzen, sondern es wird auch Handlungsalternativen
geben, die ihren kooperativen Interessen förderlich sind. Konkurrierende und
kooperative Interessen der Parteien sind demnach miteinander verwoben (Schelling, 1960).
Situationen, in denen dann ausschließlich konkurrierende Interessen vorliegen,
werden als reine Konkurrenzsituationen bezeichnet. Situationen mit
ausschließlich kooperativen Interessen bezeichnet man hingegen als reine
Kooperationssituationen.
II. Konfliktsituationen
in der Unternehmung
Freeman (Freeman, 1984,
S. 25) definiert die Stakeholder einer Unternehmung als „ Individuen oder
Gruppen, die die Ziele einer Organisation beeinflussen können oder die von
deren Zielerreichung betroffen sind. “ Gehen wir davon aus, dass die
verschiedenen Stakeholder jeweils ihre eigenen Interessen vertreten und dass
ihre jeweiligen Beiträge zum Erfolg der Unternehmung notwendig sind, dann ist
unmittelbar die Möglichkeit für das Entstehen von Organisationskonflikten
gegeben: Jeder Stakeholder möchte an den von der Unternehmung geschaffenen
Werten möglichst umfassend partizipieren und wird versuchen, das Verhältnis
zwischen Anreizen und Beiträgen zu seinen eigenen Gunsten zu beeinflussen (Barnard, 1938).
Es bestehen daher grundsätzliche Interessengegensätze zwischen den
Stakeholdern. Zudem ist die Beziehung zwischen den Stakeholdern interdependent,
da der Gesamterfolg der Unternehmung aus den Beiträgen aller Stakeholder
resultiert.
Im Folgenden werden wir uns bei der Diskussion von
Organisationskonflikten auf interne
Konflikte beschränken: Diese bestehen zwischen internen Stakeholdern einer
Unternehmung, also solchen Personen, die unmittelbar Mitglieder der
Unternehmung sind und nicht zur Unternehmensumwelt gehören. Hierzu gehören die
Mitarbeiter und organisatorischen Einheiten vom Top-Management bis zur
operativen Ebene. Externe
Organisationskonflikte, die aufgrund der Umweltverbundenheit der Unternehmung
entstehen können, beispielsweise zwischen staatlichen Stellen und dem Management
als Repräsentant der Unternehmung oder zwischen Lieferanten und der
Unternehmung, werden hingegen nicht betrachtet.
1. Interdependenzen
Interdependenzen zwischen verschiedenen organisatorischen
Einheiten in einer Unternehmung sind eine direkte Folge des ökonomischen
Prinzips der Arbeitsteilung. Demnach können Individuen mehr oder in besserer
Qualität produzieren, wenn sie sich spezialisieren und miteinander kooperieren.
Eine Unternehmung ist also ein komplexes Geflecht interdependenter
Leistungsbeziehungen.
Die innerbetriebliche Arbeitsteilung kann dabei in
horizontaler und vertikaler Weise erfolgen: Im Rahmen der horizontalen
Differenzierung wird die Durchführung einer Aufgabe auf mehrere gleichrangige
Aufgabenträger übertragen, deren wechselseitige Abhängigkeiten als laterale
Interdependenzen bezeichnet werden. Bedingt die horizontale Differenzierung
einen hinreichend hohen Bedarf an Koordination zwischen den einzelnen
Aufgabenträgern, dann führt der Einsatz eines Koordinationsspezialisten darüber
hinaus zu vertikalen Interdependenzen.
2. Interessengegensätze
Interessengegensätze zwischen verschiedenen organisatorischen
Einheiten sind die Folge des Strebens nach Eigennutz: Jede organisatorische
Einheit ist geprägt durch ihre individuellen bzw. korporativen Ziele. Sie
versucht, diese Ziele durch ein geeignetes Handeln möglichst umfassend zu
erreichen. Sind ihre eigenen Zielvorstellungen dabei unvereinbar mit den Zielen
anderer organisatorischer Einheiten oder den Unternehmenszielen, besteht ein
Interessengegensatz. Dieser wird als lateraler
bzw. vertikaler Interessengegensatz
bezeichnet.
Betrachten wir zunächst den einzelnen Mitarbeiter. Seine
Ziele sind zum einen durch persönliche Faktoren bestimmt, die in seinem Streben
nach umfassender Bedürfnisbefriedigung ihren Ausdruck finden. Zum anderen
können seine Ziele aber auch durch die strukturellen organisatorischen
Rahmenbedingungen beeinflusst sein. Durch die Arbeitsteilung wird dem
Mitarbeiter beispielsweise eine bestimmte organisatorische Rolle zugewiesen,
die sein Handeln beeinflusst. So wird ein Key-Account Manager die Interessen
seines Kunden vertreten. Zudem kann auch der Status eines Mitarbeiters seine
Ziele beeinflussen, etwa wenn der Marketingleiter das ihm zur Verfügung
stehende Budget oder die Anzahl der ihm unterstellten Mitarbeiter zu erhöhen
versucht.
Es ist offensichtlich, dass die Ziele eines Mitarbeiters in
Konkurrenz zu den Zielen anderer Kollegen stehen können. Wenn beispielsweise
die Unternehmung in einem Funktionsbereich den Abbau von Stellen plant, wird
jeder der betroffenen Mitarbeiter um seine eigene Stelle kämpfen. Gleiches gilt
bei Beförderungen, wenn nur einige der insgesamt in Frage kommenden Mitarbeiter
befördert werden. Vertikale Interessengegensätze zwischen den Zielen eines
Mitarbeiters und den Unternehmenszielen bestehen, wenn z.B. der Mitarbeiter an
einer uneingeschränkten Arbeitsplatzgarantie interessiert ist, die Unternehmung
jedoch flexibel auf die wirtschaftliche Lage reagieren muss und daher u.U.
gezwungen ist, Stellen abzubauen.
Auch bei größeren organisatorischen Einheiten können laterale
und vertikale Interessengegensätze auftreten. So bestehen in funktionalen
Unternehmungen systematisch divergierende Interessen zwischen den verschiedenen
verrichtungsorientierten Abteilungen, z.B. zwischen der Marketing- und
Produktionsabteilung bei der Frage, ob ein neues Produkt eher kundenspezifisch
oder losgrößenorientiert entwickelt werden sollte. Auch die von Golembiewski (Golembiewski,
1967) untersuchten Konflikte zwischen Stabs- und
Linienabteilungen, beispielsweise aufgrund einer unterschiedlichen Ausbildung
und Berufserfahrung der jeweiligen Mitarbeiter, sind hier einzuordnen.
Vertikale Interessenkonflikte bestehen, wenn die Ziele einer Einheit mit den
Zielen der Unternehmung konkurrieren. In der organisationspsychologischen
Literatur ist seit den Hawthorne-Studien (Roethlisberger,
/Dickson, 1939) beispielsweise das Phänomen erkannt, dass eine
Gruppe ihr Arbeitsniveau bewusst unterhalb eines festgelegten Standards setzt.
In der ökonomischen Literatur ist dieses Phänomen auch als Ratchet-Effekt
bekannt (Baron,
/Besanko, 1984).
III. Konflikt- und
Kooperationsmanagement
Nicht jede Konfliktsituation muss notwendigerweise in einen
Konflikt münden. So hat jede organisatorische Einheit in einer
Konfliktsituation in einem gewissen Umfang immer auch die Interessen der
Unternehmung im Auge, da vom Unternehmenserfolg letztendlich auch die Existenz
der organisatorischen Einheit abhängt. Daher bestehen in einer
organisationsinternen Konfliktsituation in der Regel sowohl kooperative als
auch konkurrierende Interessen zwischen den verschiedenen Parteien.
Dieses Nebeneinander von kooperativen und konkurrierenden
Interessen ist Ausgangspunkt des Konfliktmanagements. Seine Aufgabe ist es,
Konflikte im Sinne der Unternehmensziele zu steuern und unerwünschte
Auswirkungen von Konflikten zu vermeiden. Damit hat Konfliktmanagement vor
allem präventiven Charakter: Die Rahmenbedingungen eines möglichen Konflikts
sind so zu gestalten, dass dysfunktionale Konflikte vermieden werden. Ein
solches Konfliktmanagement setzt im Unterschied zum kurativen
Konfliktmanagement nicht an schon vorhandenen Konflikten an und versucht diese
zu mildern, sondern versucht, durch geeignete Instrumente im Vorfeld
entsprechende Konflikte zu vermeiden. In diesem Sinne sind Konflikt- und Kooperationsmanagement
zwei Seiten derselben Medaille.
Je nachdem, ob in einer Konfliktsituation die
Interdependenzen der involvierten Parteien vertikaler oder lateraler Natur
sind, können wir zwischen vertikalem und lateralem Konfliktmanagement
unterscheiden:
Vertikales
Konfliktmanagement bezieht sich auf Interdependenzen zwischen einer
vorgesetzten und einer untergeordneten Einheit in der Unternehmung,
beispielsweise auf die Beziehung zwischen einem Vorgesetzten und seinem
Mitarbeiter. Dabei steht die Frage im Vordergrund, wie die vorgesetzte Instanz
eine adäquate Aufgabenerfüllung der ihr unterstellten Einheit sicherstellen
kann.
Beim lateralen
Konfliktmanagement geht es hingegen um die Steuerung der Zusammenarbeit
zwischen verschiedenen organisatorischen Einheiten bei lateralen
Interdependenzen. In diesem Fall ist die übergeordnete Instanz als
Konfliktmanager nicht unmittelbar in die Konfliktsituation involviert. Vielmehr
geht es um die geeignete Gestaltung der Konfliktsituation zwischen den
involvierten Einheiten, sodass deren Zusammenarbeit in diesem Rahmen konform
mit den Unternehmenszielen stattfinden kann. Die Instanz überlässt den
involvierten Parteien nach der Gestaltung der Konfliktsituation die
Selbststeuerung ihrer Interessengegensätze.
Laterales Konfliktmanagement stellt deutlich höhere
Anforderungen an den Konfliktmanager als ein vertikales Konfliktmanagement.
Bestehen beispielsweise Divergenzen zwischen den Interessen eines Mitarbeiters
und den Unternehmenszielen, dann muss der Vorgesetzte im Rahmen seines
Konfliktmanagements „ lediglich “ das Verhalten eines Mitarbeiters
berücksichtigen. Handelt es sich hingegen um einen Konflikt zwischen dem
Mitarbeiter und seinem Kollegen, dann muss der Vorgesetzte bei seinem
Konfliktmanagement auch die Interdependenzen der beiden Einheiten beachten.
IV. Instrumente des
Konflikt- und Kooperationsmanagements
Unabhängig davon, ob Konfliktmanagement lateraler oder
vertikaler Natur ist, lassen sich entsprechend den beiden oben diskutierten
Konfliktursachen unmittelbar zwei verschiedene Ansatzpunkte für ein
Konfliktmanagement unterscheiden:
Die Interaktion der Parteien lässt sich mit Hilfe
struktureller Maßnahmen beeinflussen. Durch die Anpassung der strukturellen
Rahmenbedingungen sollen die Interdependenzen zwischen verschiedenen
organisatorischen Einheiten so gesteuert werden, dass sich bestehende
Interessengegensätze nicht in einem Konflikt manifestieren, der den
Unternehmenszielen abträglich ist.
-
Die Interessen der Parteien können durch personelle
Maßnahmen beeinflusst werden. Diese setzen am Verhalten der Parteien an mit
dem Ziel, die Interessen der organisatorischen Einheiten so zu steuern, dass
eine Konfliktsituation bei bestehenden Interdependenzen nicht in einem für
die Unternehmung nachteiligen Konflikt mündet.
-
Strukturelle Maßnahmen des Konfliktmanagements sind
z.B. die Abteilungsbildung, die Verteilung von Entscheidungs- und
Weisungsbefugnissen, die Gestaltung des Informations- und
Kommunikationssystems, die Schaffung von Schlichtungsstellen oder die Veränderung
von Abläufen. Als personelle Maßnahmen gelten unter anderem die Gestaltung
der Anreizsysteme,
die Personalführung, die Beratung der Konfliktparteien und Kontrollmaßnahmen.
Dies soll an zwei Beispielen illustriert werden (vgl. Jost, 2000c).
1. Abteilungsbildung als strukturelle Maßnahme
des Konfliktmanagements
Eine Abteilungsbildung kann nach dem Verrichtungs- oder
Objektprinzip erfolgen (Jost, 2000a).
Je nach Vorgehen ergeben sich daraus unterschiedliche Abhängigkeiten zwischen
den einzelnen Abteilungen sowie unterschiedliche Abteilungsziele. So kommt es
z.B. bei Anwendung des Verrichtungsprinzips zu vielfältigen
Leistungsverflechtungen zwischen den Funktionsbereichen. Die Bildung von
Divisionen nach dem Objektprinzip ist eine Möglichkeit, diese Interdependenzen
zu vermeiden, in dem die so gebildeten Abteilungen weitgehend unabhängig
voneinander sind. Divisionalisierung verlagert dabei die Interdependenzen
zwischen Funktionsbereichen auf eine hierarchisch nachgeordnete Ebene in die
einzelnen Divisionen. Innerhalb dieser können die bestehenden Interdependenzen
dann unmittelbarer gestaltet werden.
Der Einsatz der Divisionalisierung als Instrument des
Konfliktmanagements ermöglicht zudem eine gezieltere Steuerung der Abteilungen
als dies bei Anwendung des Verrichtungsprinzips der Fall ist. So steigt mit
zunehmenden Interdependenzen zwischen den einzelnen Abteilungen der Grad an
Abteilungsautonomie und damit die Zurechenbarkeit der erzielten Ergebnisse.
Dadurch können erfolgsorientierte Leistungsanreize geschaffen und die
Abteilungen gezielt gesteuert werden.
Allerdings werden in der Praxis bei der Divisionalisierung
stets gewisse Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Divisionen bestehen
bleiben, etwa bezüglich der Abstimmung von Finanz- und Investitionsplänen.
Diese Abhängigkeiten schränken einerseits die eindeutige Zurechenbarkeit der
Erfolge und somit die Steuerungswirkung dieser Maßnahme ein, andererseits
können sie auch zu Ressourcenkonflikten zwischen den Divisionen führen. Darüber
hinaus können aufgrund von Autonomiebestrebungen der einzelnen Divisionen
zusätzliche Interessengegensätze zur Organisation entstehen. Aufgrund der
geringen Interdependenzen zwischen den Divisionen sind kaum kooperative
Interessen vorhanden. Bei funktionalen Unternehmungen hingegen bildet die
gemeinsame Bindung an den Organisationserfolg eine Grundlage für kooperative
Interessen der Abteilungen. Daher ist im Einzelfall das Konfliktpotenzial der
beiden Alternativen abzuwägen.
2. Entlohnungssysteme als personelle Maßnahme
des Konfliktmanagements
Finanzielle Anreize können immer dann eine zielkonforme
Durchführung einer Aufgabe fördern, wenn der Mitarbeiter extrinsisch motiviert
ist. Dabei sind die Anreize so zu gestalten, dass der Mitarbeiter seine
Entlohnung durch eigene Aktivitäten selbst beeinflussen kann. Voraussetzung
einer erfolgreichen Verhaltensbeeinflussung ist die Wahl einer geeigneten
Bemessungsgrundlage. Angenommen, Gewinn- und Umsatzentwicklung einer
Unternehmung fallen aufgrund nicht konstanter Stückkosten auseinander. Dann
wäre es für die Steuerung der organisatorischen Einheiten nicht zweckmäßig,
diese auf der Basis des erzielten Umsatzes zu entlohnen. Vielmehr ist es in
diesem Fall sinnvoll, den finanziellen Anreiz an solchen Unternehmenszielen
auszurichten, die sich zum einen am Erfolg der Einheit orientieren, zum anderen
aber auch von der Einheit direkt beeinflussbar sind.
Selbst bei geeigneter Bemessungsgrundlage ist eine
zusätzliche Voraussetzung für den Einsatz eines solchen leistungsorientierten
Entlohnungssystems eine adäquate Leistungserfassung. Hier kann das Problem bestehen,
dass der Beitrag des einzelnen Mitarbeiters zum Erreichen der Unternehmensziele
nicht unmittelbar beobachtbar ist. Kontrollen des Mitarbeiterverhaltens können
eine Lösung für dieses Problem sein, wenn die damit verbundenen Kosten
hinreichend gering sind. Aber selbst wenn solche Kontrollen möglich sind, kann
aufgrund von Interdependenzen des Mitarbeiters mit anderen organisatorischen
Einheiten eine eindeutige Erfolgszurechnung nicht möglich sein. In solchen
Fällen wirken finanzielle Anreize nur eingeschränkt.
V. Theoretische
Grundlagen des Konflikt- und Kooperationsmanagements
Um Konflikte im Sinne der Unternehmensziele zu steuern und
unerwünschte Auswirkungen von Konflikten zu vermeiden, muss der Konfliktmanager
bei der Auswahl seiner Maßnahmen das Verhalten der involvierten Parteien
berücksichtigen. Seine Fähigkeit, dieses Verhalten zu antizipieren, ist
ausschlaggebend dafür, ob sein Konfliktmanagement tatsächlich der Realisierung
der Unternehmensziele dient.
In der Wissenschaft gibt es eine Vielzahl
konflikttheoretischer Ansätze, die Antworten auf die Frage nach dem geeigneten
Konfliktmanagement geben. Im Folgenden soll die Spieltheorie als
konflikttheoretischer Ansatz vorgestellt werden (Jost, 1999,
S. 51ff). Ein Spiel im Sinne der Spieltheorie ist dabei eine beliebige
Interaktion zwischen verschiedenen Parteien. Ziel der Spieltheorie ist es, in
solchen interdependenten Entscheidungssituationen das strategische Handeln der
Parteien zu untersuchen. Dabei geht die Spieltheorie davon aus, dass die
Parteien in ihrer Interaktion ihre jeweiligen Interessen vertreten. Da unsere
Definition einer Konfliktsituation der eines Spiels im Sinne der Spieltheorie
entspricht, kann Spieltheorie auch als eine Theorie sozialer Konflikte
verstanden werden.
Unsere Darstellung der Spieltheorie als konflikttheoretischer
Ansatz beschränkt sich im Folgenden auf die wesentlichen Grundannahmen und
-bausteine. Dabei gehen wir so vor: Um einen Konflikt managen zu können, ist
zunächst eine eingehende Analyse der Struktur der Konfliktsituation
erforderlich. Wir stellen hierfür die Rahmenparameter einer Konfliktsituation
vor, die in diesem Kontext das Verhalten der involvierten Parteien bestimmen.
Darüber hinaus muss der Konfliktmanager das Verhalten der Konfliktparteien
antizipieren, um daraus entsprechende Maßnahmen für ein geeignetes
Konfliktmanagement ableiten zu können. Hier gehen wir auf das der Spieltheorie
zugrunde liegende Menschenbild ein und verdeutlichen, was strategisches
Verhalten überhaupt ausmacht.
1. Die Rahmenparameter einer Konfliktsituation
Um Aussagen über das Verhalten einer Partei in einer
Konfliktsituation zu machen, müssen zunächst die Rahmenparameter der
Entscheidungssituation, in der sie sich befindet, näher spezifiziert werden.
Der Art der Interdependenz ihrer Beziehung mit den anderen in der
Konfliktsituation involvierten Parteien kommt dabei eine entscheidende Bedeutung
zu. Grundsätzlich müssen für die Analyse einer Konfliktsituation die folgenden
Elemente sorgfältig identifiziert werden:
-
Konfliktparteien:
Welche Parteien sind involviert und welche Interessen verfolgen diese?
-
Konfliktgegenstände:
Was ist der Gegenstand des Konflikts, d.h. in welchen Punkten, Fragen oder
Anliegen kommt der Interessengegensatz der Parteien zum Ausdruck?
-
Konfliktverlauf:
Zu welchem Zeitpunkt können die verschiedenen Parteien agieren und inwieweit
kann eine Partei ihr Handeln auf den Entscheidungen der vor ihr handelnden
Partei abstellen?
-
Strategien:
Welche Handlungsalternativen besitzt eine Partei zu jedem ihrer
Entscheidungszeitpunkte? Daraus leiten sich ihre möglichen Strategien ab:
Eine Strategie für eine Partei bezeichnet dabei einen Plan über ihr Handeln
zu jedem ihrer Entscheidungszeitpunkte im Laufe der Interaktion.
-
Konsequenzen:
Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem jeweiligen Konfliktverlauf für die
Parteien?
Bei der Erfassung der Konfliktsituation spielt die
individuelle Wahrnehmung der Situation eine erhebliche Rolle. Diese Wahrnehmung
hängt von einer ganzen Reihe von Faktoren ab, beispielsweise den kognitiven
Fähigkeiten einer Partei, ihren Werten, Bedürfnissen oder ihrem Status in der
Unternehmung. Insbesondere die individuellen Informationen, die eine Partei
besitzt, finden in spieltheoretischen Modellen ihre Berücksichtigung.
Grundsätzlich unterscheidet man drei Arten von Informationsdefiziten:
Exogene Unsicherheit: In einer Konfliktsituation gibt es
immer auch exogene Faktoren, die von den Konfliktparteien nicht beeinflusst
werden können. Die handelnden Personen werden hierüber keine vollständige
Kenntnis besitzen und eine unterschiedliche Einschätzung der exogenen Faktoren
kann entsprechend zu einer unterschiedlichen Strategieauswahl führen.
Imperfekte Information: Wenn eine Konfliktpartei zu einem
Zeitpunkt der Interaktion nicht alle relevanten Informationen über den
bisherigen Verlauf der Beziehung besitzt, spricht man von imperfekten
Informationen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich eine Partei
nicht sicher ist, ob die andere Partei möglicherweise schon gehandelt hat.
Unvollständige Informationen: Oft sind in Konfliktsituationen
die einzelnen Konfliktparteien unterschiedlich gut über die Rahmenparameter der
Situation informiert. Der Informationsvorsprung der einen Partei beruht dann
auf den unvollständigen Informationen der anderen Parteien.
In allen spieltheoretischen Analysen werden die obigen
Rahmenbedingungen der Konfliktsituation als gegeben vorausgesetzt. Sie bilden
die Basis der spieltheoretischen Analyse, und das strategische Verhalten einer
Konfliktpartei kann nur unter Bezugnahme auf diese Elemente untersucht werden.
Dies garantiert, dass ein eindeutiger Bezug besteht zwischen den Annahmen an
die Ausprägung der einzelnen Elemente und den Schlussfolgerungen über das
Verhalten der Konfliktparteien.
2. Strategisches Verhalten
Die Verhaltensmaxime, die der spieltheoretischen Analyse
zugrunde liegt, ist die Annahme der Nutzenmaximierung, also die Maximierung der
individuellen Zielfunktion: Eine Konfliktpartei wird bei gegebenen klaren und
konsistenten Vorstellungen über ihre individuellen Ziele aus der Menge der ihr
zur Verfügung stehenden Strategien diejenige auswählen, mit der sie ihre Ziele
am umfassendsten erreichen kann. Welche Ziele eine Konfliktpartei dabei im
Einzelnen verfolgt, ist für die Analyse unerheblich.
Der Verhaltensmaxime der Nutzenmaximierung liegen implizit
zumindest die folgenden vier Grundannahmen an das Verhalten einer
Konfliktpartei zugrunde (Jost, 2000b):
Eigenständigkeit der
Entscheidung: Das Verhalten einer Konfliktpartei ist a priori nicht durch
die Befolgung organisatorischer Vorgaben oder sozialer Normen gekennzeichnet,
sondern es wird ausschließlich durch seine eigenen, individuellen Zielsetzungen
bestimmt.
Konsequentialistisches
Verhalten: Eine Konfliktpartei entscheidet sich für ein bestimmtes
Verhalten aufgrund der damit verbundenen Konsequenzen.
Rationalität: Eine Konfliktpartei entscheidet sich für das
Verhalten, das ihr aufgrund der damit verbundenen Konsequenzen die umfassendste
Erreichung ihrer individuellen Ziele verspricht. Diese Maximierung unterliegt
gewissen kognitiven Grenzen in dem Sinne, dass sie keinen uneingeschränkten
Zugang zu allen Informationen hat, die für ein geeignetes Verhalten notwendig
sind.
Trennung von
individuellen Zielen und Restriktionen: Der Nutzenmaximierung liegt eine
strenge Trennung von individuellen Zielen und den durch die Konfliktsituation
gegebenen Restriktionen zugrunde. Die Auswahl einer Strategie wird durch
individuelle Ziele der Partei bestimmt, während der Handlungsspielraum durch
die Restriktionen in seiner jeweiligen Konfliktsituation gegeben ist.
Die Annahme der individuellen Nutzenmaximierung entspricht
dem aus der Entscheidungstheorie bekannten Nutzenkalkül. Allerdings werden in
der Entscheidungstheorie alle Faktoren, die Einfluss auf das Verhalten eines
Akteurs haben können, als exogen angenommen. Die Annahme, dass in einer
Konfliktsituation die Zielerreichung einer Partei auch von dem Verhalten der
anderen involvierten Konfliktparteien abhängt, schließt damit die Anwendung der
Entscheidungstheorie auf eine Erklärung des Konfliktverhaltens aus. Damit ist
aber das Verhalten einer Partei in einer Konfliktsituation nicht nur von einer
exogenen Unsicherheit abhängig, sondern eine Konfliktpartei muss auch eine strategische
Unsicherheit mit berücksichtigen: Strategische Unsicherheit resultiert dabei
aus der Unsicherheit hinsichtlich des Verhaltens der anderen Konfliktparteien.
Strategisches Verhalten bezeichnet dann ein individuelles Verhalten, welches
das Verhalten der anderen Parteien in der Konfliktsituation mit ins Kalkül
zieht.
Literatur:
Baron, D. P./Besanko, D. : Regulation
and Information in a Continuing Relationship, in: Information, Economics and
Policy, Jg. 1, Bd. 1, 1984, S. 267 – 330
Barnard, C. : The Functions of the
Executive, Cambridge, MA 1938
Freeman, R. E. : Strategic Management.
A Stakeholder Approach, London 1984
Golembiewski, R. : Organizing Men and
Power, Chicago 1967
Jost, P.-J. : Strategisches
Konfliktmanagement in Organisationen, 2. A., Wiesbaden 1999
Jost, P.-J. : Organisation und
Koordination, Wiesbaden 2000a
Jost, P.-J. : Organisation und
Motivation, Wiesbaden 2000b
Jost, P.-J. : Konfliktmanagement und
das Organisationsproblem, in: Wirtschaftsstudium, Jg. 29, H. 4/2000c, S.
510 – 523
Roethlisberger, F. J./Dickson, W. J. :
Management and the worker, Cambridge 1939
Schelling, T. : The Strategy of
Conflict, Cambridge, Mass. 1960
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