Inhaltsübersicht
I. Begriff
und Wesen von Anlagen
II. Bedeutung
von Anlagen
III. Überblick
über besonders bedeutsame Anlagenarten
IV. Determinanten
der Eignung von Anlagen
V. Zusammenfassung
I. Begriff und Wesen
von Anlagen
Anlagen lassen sich innerhalb der Betriebswirtschaftslehre
aus unterschiedlichen Perspektiven betrachten. So umfasst der Begriff \'Anlagen\'
in seiner bilanztheoretischen Auslegung
alle Vermögensgegenstände, sie sich im Eigentum einer Unternehmung befinden und
grundsätzlich dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Insofern zählen aus diesem
Blickwinkel zu den Anlagen nicht nur materielle
Vermögensgüter (Sachanlagen), wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen,
Werkzeuge sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung, sondern darüber hinaus
auch immaterielle Vermögensgüter, wie
entgeltlich erworbene Patente, Konzessionen und ähnliche Rechte, sowie
schließlich finanzielle Vermögensgüter
(Finanzanlagen), wie Wertpapiere und Beteiligungen.
Demgegenüber ist der Begriff \'Anlagen\' in seiner produktionstheoretischen Auslegung
einerseits deutlich einzuengen, andererseits jedoch auch zu erweitern. So
erfolgt diesbezüglich eine Eingrenzung der Betrachtung auf jene Produktionsfaktoren,
die als Sachanlagen ihrem Wesen nach
nicht Verbrauchsgüter (Repetierfaktoren), sondern technische Gebrauchsgüter
(Potenzialfaktoren) darstellen und als Betriebsmittel (Gutenberg, E.
1975) bezeichnet werden können. Diese produktionswirtschaftlich bedeutsamen
Anlagen lassen sich aufgrund ihrer längerfristigeren und mehrmaligen
Nutzbarkeit im Rahmen der Wertschöpfung auch als Speicher möglicher
produktionswirtschaftlicher Nutzleistungen (Seicht, G.
1990) begreifen. Im Rahmen einer solchen eher funktional geprägten Terminologie
muss allerdings zugleich eine die zum Begriffsfeld \'Anlagen\' zählenden Objekte
erweiternde Betrachtung erfolgen. Dann sind nämlich nicht nur die durch Kauf
oder Eigenerstellung bereitgestellten Eigentumspotenziale, sondern darüber
hinaus die durch Miete, Pacht oder Leasing bereitgestellten Vertragspotenziale
in die Anlagen einzubeziehen.
Anlagen sind somit
aus produktionstheoretischer Sicht technologische Leistungspotenziale, die
einer Unternehmung in der Regel längerfristig zur Verfügung stehen, um
Nutzleistungen im Rahmen der Wertschöpfung abzugeben.
II. Bedeutung von
Anlagen
Grundsätzlich lassen sich Anlagen als technologische
Leistungspotenziale von Unternehmen aus der Perspektive verschiedenster
wissenschaftlicher Disziplinen hinsichtlich ihrer jeweiligen Bedeutung
untersuchen. Der hohe Stellenwert von Anlagen innerhalb der
Betriebswirtschaftslehre (Männel, W.
1974), der dort sogar zum Aufbau eines eigenständigen Teilgebietes, nämlich der
Anlagenwirtschaft (Schmalenbach,
E. 1948) geführt hat, erschließt sich insbesondere aus der
Betrachtung ihrer Bedeutung innerhalb der Wertschöpfung von Unternehmen.
Anlagen stellen als technologische Leistungspotenziale eine
oftmals wesentliche Voraussetzung der unternehmerischen Wertschöpfung dar. Das
Konzept der integrierten Wertschöpfungskette (Porter, M. E.
1986) betrachtet prinzipiell die gesamten zur Wertschöpfung beitragenden
Leistungserstellungs- und -verwertungsprozesse entlang des Leistungsflusses vom
Lieferanten über die Unternehmung bis hin zum Kunden. Innerhalb dieser
Wertschöpfungskette repräsentieren die technologischen Leistungspotenziale im Verbund mit personellen und immateriellen
Leistungspotenzialen ein durch Leistungsprozesse in ökonomischen Erfolg
transformierbares Nutzenpotenzial. Während Anlagen in personalintensiven
Leistungsprozessen regelmäßig die Funktion der Aktionsmittel (Krüger, W.
1993) übernehmen, ist ihnen in technologieintensiven Leistungsprozessen, wie
sie etwa in hochautomatisierten Industriezweigen dominieren, faktisch die Funktion
eines eigenständigen Aufgaben- bzw. Aktionsträgers (Grochla, E.
1972) beizumessen.
Die Bereitstellung, Bereithaltung und Nutzung von Anlagen in
Unternehmen eröffnet aus dieser Wertschöpfungssicht einerseits Chancen zur Realisierung von
Nutzenpotenzialen. Andererseits sind mit Anlagen allerdings auch vielfältige Risiken verbunden. So kann beispielsweise
eine Anlage als ein nicht beliebig teilbares Nutzenpotenzial nur im Falle
entsprechender Auslastung vollständig genutzt werden. Überdies können Anlagen
sowohl durch ihre Nutzung als auch durch alleinigen Zeitablauf ihr
Nutzenpotenzial und damit den ihnen beizumessenden Wert verlieren. Diese
Chancen und Risiken sind grundsätzlich bereits im Zuge der
Anlagenbereitstellung abzuschätzen. Die Beurteilung
der Wirtschaftlichkeit einer solchen technologischen Investition leitet
sich prinzipiell aus dem Barwert der durch die Anlage voraussichtlich
erzielbaren Zahlungsüberschüsse ab.
Vor allem in technologieintensiven Branchen haben Anlagen
eine besondere erfolgswirtschaftliche
Bedeutung. So steigt im Zuge der Mechanisierung und Automatisierung in
vielen Unternehmen die Anlagenintensität derart, dass die Anlagenkosten die
Personalkosten übersteigen können. Die damit regelmäßig verbundene Erhöhung der
Fixkostenbelastung führt jedoch zu einem Anstieg der Gewinnschwelle und damit
zu einer Erhöhung des unternehmerischen Risikos (Becker, W.
1995). Ein solcher Risikozuwachs, der aus zunehmender Kostenerstarrung resultiert,
prägt sich insbesondere im verminderten Sicherheitsabstand eines Unternehmens
aus (Abb. 1). Vor diesem Hintergrund
sind insbesondere etwa Entscheidungen über die optimale Betriebsgröße, speziell
auch Diskussionen über die Dimensionierung der Leistungstiefe von Unternehmen
zu beurteilen und zu treffen.
Abb. 1: Auswirkungen zunehmender Kostenerstarrung auf das
unternehmerische Risiko
III. Überblick über
besonders bedeutsame Anlagenarten
Anlagen lassen sich auf der Grundlage unterschiedlichster
Kriterien in verschiedene Arten differenzieren (Schäfer, E.
1978). Die Anwendung technischer
Kriterien führt etwa zur Differenzierung von fertigungs- und
verfahrenstechnischen, steuer- und regeltechnischen, förder- und
lagertechnischen, energietechnischen, informationstechnischen sowie bau- und
ausstattungstechnischen Anlagen. Unter wettbewerbsstrategischen
Aspekten können demgegenüber beispielsweise Schrittmacher-, Schlüssel- und
Basistechnologien unterschieden werden (Sommerlatte,
T./Deschamps, J. -Ph. 1985).
Eine aus betriebswirtschaftlicher
Sicht besondere Bedeutung ist den Funktionen der Anlagen im
Wertschöpfungsprozess beizumessen. Diesbezüglich können Anlagen mit
Produktions- bzw. Transformationsfunktionen, Ver- und Entsorgungsfunktionen
sowie Schutz- und Ausstattungsfunktionen unterschieden werden (Abb. 2).
Abb. 2: Bedeutsame Arten von Anlagen
Anlagen mit Produktions-
bzw. Transformationsfunktionen sind technologische Leistungspotenziale, die
einer Unternehmung in der Regel längerfristig zur Verfügung stehen, um die
Transformation von Produktionsfaktoren
in eine zieladäquate Leistung auf dem Wege der Umwandlung von Materie, Energie
und/oder Information zu unterstützen bzw. vollständig wahrzunehmen.
Produktionsanlagen können insbesondere in Bezug auf die Art,
die Objekte sowie den Umfang der Transformation unterschieden werden.
Nach der Art der Transformation lassen sich die
Grundfunktionen von Produktionsanlagen gemäß DIN 8580 auf die sechs
Hauptgruppen (1) Urformen, (2) Umformen, (3) Trennen, (4) Fügen, (5)
Beschichten und (6) Stoffeigenschaft ändern zurückführen. Anlagen können dabei
in Abhängigkeit von ihrem Integrations- und Flexibilitätsgrad eine oder mehrere
Funktionen unterstützen.
Die Differenzierung nach dem Objekt der Transformation führt
zur Unterscheidung von Anlagen der Fertigungstechnik und Anlagen der Verfahrenstechnik.
Fertigungstechnische Anlagen dienen der Herstellung von Stückgütern mit
definierter geometrischer Form durch das zielgerichtete Einwirken von Kraft auf
Werkstücke und kommen beispielsweise in der Metall verarbeitenden Industrie zum
Einsatz. Demgegenüber sind verfahrenstechnische Anlagen auf die physikalische
und/oder chemische Erzeugung bzw. Umwandlung von Fließgütern ausgerichtet und
werden vorrangig in der chemischen und pharmazeutischen Industrie angewandt.
Neben dieser nach Arten und Objekten der Transformation
unterscheidenden Strukturierung lassen sich nach dem Umfang der Transformation
schließlich insbesondere noch Universalanlagen und Spezialanlagen
differenzieren. Der Grad der Spezialisierung kann sich auf die Art der zu
bearbeitenden Objekte, auf mögliche unterschiedliche Funktionen sowie evtl.
auch auf die unterstützenden Hilfsmittel beziehen.
Anlagen mit Ver- und
Entsorgungsfunktionen sind technologisches Leistungspotenzial, die auf die
Ver- bzw. Entsorgung von anderen Leistungspotenzialen und/oder
Leistungsprozessen mit materiellen oder immateriellen Produktionsfaktoren,
speziell mit Materie, Energie und/oder Information, ausgerichtet sind. Während
also die zuvor charakterisierten Produktionsanlagen regelmäßig unmittelbar auf die
Leistungen bzw. Produkte von Unternehmen einwirken, stehen Ver- und
Entsorgungsanlagen häufig in einem nur mittelbaren Bezug zu den Leistungen.
Ver- und Entsorgungsanlagen können unter Bezugnahme auf das
Objekt der Aufgabenerfüllung innerhalb von Leistungsprozessen tiefer gegliedert
werden. So dienen etwa Logistikanlagen grundsätzlich der Ver- und Entsorgung
von Leistungssystemen mit Materie. Die diesbezüglichen Ausprägungsvarianten
bilden allerdings wiederum ein weites Spektrum funktional unterschiedlicher
Anlagen, das bis zu verkehrstechnischen Anlagen zur Personen- und/oder
Güterbeförderung reicht. Antriebs- und Kraftanlagen sind auf die Versorgung mit
Energie ausgerichtet. DV-Anlagen dienen schließlich der Versorgung von
Leistungssystemen mit den von ihnen benötigten Steuerungs- und
Regelungsinformationen.
Anlagen mit Schutz- und
Ausstattungsfunktionen sind technologische Leistungspotenziale, die
einerseits vorrangig auf den Schutz betrieblicher Leistungssysteme ausgerichtet
sind und andererseits die Ausstattung der Leistungssysteme bzw. auch einzelner
Leistungspotenziale mit sonstigen technischen Hilfsmitteln zur Aufgabe haben.
Zu solchen Anlagen zählen insbesondere die Gebäudetechnik von Unternehmen,
deren Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie etwa auch Werkzeuge,
Vorrichtungen und ähnliche Ausrüstungsgegenstände, die für andere Anlagen
benötigt werden. Auch diese Anlagen dienen regelmäßig nur mittelbar den
Wertschöpfungszwecken von Unternehmen.
IV. Determinanten der
Eignung von Anlagen
Die Eignung von Anlange resultiert prinzipiell einerseits aus
dem Grad der Erfüllung der an sie gestellten Anforderungen, die ihrerseits aus dem spezifischen
Verwendungszusammenhang innerhalb der betrieblichen Wertschöpfung abzuleiten
sind, sowie andererseits aus den vorrangig technischen Beschaffenheitsmerkmalen, mit denen Anlagen als technologische
Leistungspotenziale ausgestattet sind.
Im Vorfeld der Analyse der Anlageneignung ist allerdings
stets zunächst das konkrete Betrachtungsobjekt
festzulegen. In einer hierarchischen Abgrenzung lassen sich diesbezüglich der
gesamte Anlagenpark eines Betriebes,
größere Anlagenkomplexe (z.B.
Transferstraßen), komplette Anlagen
(z.B. Drehmaschinen) sowie einzelne Anlagenteile
(z.B. Motoren) differenzieren.
Zur Beurteilung der Anlageneignung können verschiedenartige
Kriterienkataloge herangezogen werden. So besteht etwa die Möglichkeit, die
optimale Ergiebigkeit von Betriebsmitteln auf der Grundlage des Grades der
Modernität, des Abnutzungsgrades sowie des Zustands der Betriebsfähigkeit (Gutenberg, E.
1975) zu bestimmen. In einer stärker polarisierenden Betrachtung können
technische und ökonomische Eignungskategorien (Adam, D.
1976) differenziert werden. Darüber hinaus lassen sich auch die
Qualitätsdimensionen der Funktional-, Integrations-, Stil- und Dauerqualität (Pfeiffer, W.
1965 und Chmielewicz,
K. 1968) zur generellen Beurteilung der Anlageneignung heranziehen (Männel, W.
1978).
Nachfolgend wird demgegenüber ein eher systemtheoretisch
geprägter Raster genutzt, um zwischen den Dimensionen
der elementaren, der integrativen sowie der kontextualen Eignung von Anlagen
zu unterscheiden (Abb. 3). Zunächst
ist die elementare Eignung eines technologischen Leistungspotenzials in dem ihr
jeweils zuzuordnenden Wertschöpfungszusammenhang zu untersuchen. In einer
weiter reichenden Betrachtung wird dann das Beziehungsfeld zu anderen
Leistungspotenzialen technologischer und personeller Art aufgegriffen, um die integrative
Eignung von Anlagen in Mensch(en)-Maschine(n)-Systemen feststellen zu können.
Eine nochmals erweiternde Betrachtung ist schließlich, zur Bestimmung der
kontextualen Eignung von Anlagen, auf die situativen Umgebungsbedingungen eines
Unternehmens gerichtet.
Abb. 3: Bedeutsame Dimensionen und Determinanten der Eignung
von Anlagen
1. Elementare Eignung von Anlagen
Die elementare Eignung von Anlagen berücksichtigt solche
technisch-wirtschaftlichen Eignungsdeterminanten, deren Ausprägungen die
Anlagennutzbarkeit im jeweils konstruktiv zugedachten
Wertschöpfungszusammenhang kennzeichnet.
Die dazu zählende Eignungsdeterminante der Funktionalität von Anlagen gibt
vorrangig an, ob und inwieweit eine spezielle Anlage die ihr verwendungsgemäß
obliegenden Wertschöpfungsaktivitäten erfüllen kann. Das einer Anlage
innewohnende Aufgabenvollzugspotenzial muss sowohl hinsichtlich der Art der
möglichen Verrichtungen als auch in Bezug auf die Art der be- oder
verarbeitbaren Objekte beschrieben werden. So ist beispielsweise eine
Drehmaschine aufgrund ihrer bauartbedingten Funktionalität für die spanende
Bearbeitung von rotationssymmetrischen Bauteilen geeignet. Zur vollständigen
Charakterisierung der Funktionalität einer Anlage ist allerdings nicht nur die
Art, sondern darüber hinaus auch die Qualität der Aufgabenerfüllung zu
betrachten. Diesbezüglich sind speziell Angaben zum Qualitätsniveau bzw. zum
Qualitäts- und Toleranzspektrum erforderlich.
Die in einem besonders engen Zusammenhang zur Funktionalität
stehende Spezifität von Anlagen lässt
das Spektrum der Nutzbarkeit und damit zugleich die Grenzen der Einsetzbarkeit
einer Anlage erkennen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere zwischen
Spezial- und Universalanlagen zu unterscheiden, die sich durch einen
üblicherweise produkt- und/oder prozesstechnologisch definierten, mehr oder
weniger ausgeprägten Spezialisierungsgrad auszeichnen. Darüber hinaus lässt
sich allerdings auch noch das Spektrum der be- oder verarbeitbaren Rohstoffe
sowie der verwendbaren Betriebsstoffe in Aussagen über die Spezifität von
Anlagen einbeziehen.
Eine weitere Determinante der elementaren Eignung ist die Kapazität der Anlagen. Diese
charakterisiert in ihrer Ausprägung als Periodenkapazität das mengenmäßige
Leistungsvermögen von Anlagen (Kern, W.
1962), das aus der maximal möglichen Produktionsgeschwindigkeit, dem maximal
nutzbaren Kapazitätsquerschnitt (also z.B. dem Fassungsvermögen von
behälterförmigen Anlagen) und der maximal möglichen Einsatzzeit einer Anlage
während einer jeweils betrachteten Periode resultiert. Demgegenüber stellt die
Totalkapazität einer Anlage auf das
erwartete Gesamtleistungspotenzial während der gesamten Lebens- bzw.
Nutzungsdauer ab. Diese Totalkapazität wird wesentlich durch den
verschleißbedingten Anlagenverzehr mitbestimmt.
Die Elastizität von
Anlagen kennzeichnet als weitere Determinante der elementaren Eignung das
Wechselpotenzial einer Anlage, also die bestehenden Möglichkeiten zur Anpassung
der Anlagenleistung an andere Aufgaben. Im Vordergrund stehen hier die bei
gegebener Anlagenkapazität nutzbaren Formen
-
der zeitlichen
Anpassung auf Basis der Variation der Einsatzdauer einer Anlage;
-
der intensitätsmäßigen
Anpassung durch die Variation der Geschwindigkeit einer Anlage und
-
der querschnittsmäßigen
Anpassung auf der Grundlage der Variation der jeweiligen Auslastung des
Kapazitätsquerschnitts einer Anlage.
Zur vollständigen Kennzeichnung dieser sich auf das
Leistungsvolumen beziehenden Anlagenelastizität sind darüber hinaus noch
Aussagen über die möglichen Kombinationstypen dieser Anpassungsformen sowie
über die kostenmäßigen Konsequenzen erforderlich. Schließlich kennzeichnet die zeitliche Elastizität die erreichbare
Anpassungsgeschwindigkeit sowie die räumliche
Elastizität die Ortsbeweglichkeit von Anlagen (Riebel, P.
1954).
Die zuvor bereits angeführte Totalkapazität und ihre
Einflussfaktoren lassen sich im Rahmen der Analyse der Kontinuität der Anlagenleistung näher bestimmen. Dieser
Determinante der elementaren Eignung von Anlagen ist insofern eine besondere
Bedeutung beizumessen, als prinzipiell sämtliche anderen Eignungsdeterminanten
mit fortschreitendem Zeitablauf aufgrund des Einflusses von Verschleiß eine
Veränderung ihrer Ausprägungen erfahren. Die Kontinuität gibt also an, ob und
inwieweit sich Merkmale der Anlageneignung im Zeitablauf verändern. Die Ursache
für das damit charakterisierbare dynamische
Leistungsverhalten von Anlagen (Männel, W.
1968) liegt im Wirksamwerden von zeit- und/oder nutzungsbedingten
Anlagenverschleiß, der grundsätzlich die Anlagenverfügbarkeit durch eine
allmählich abnehmende oder eine plötzlich versagende Nutzenstiftung
beeinträchtigen kann. Die zuletzt genannte Wirkungsvariante führt insbesondere
zum Auftreten von Früh-, Zufalls- oder Altersausfällen von Anlagen.
Die bislang angeführten Determinanten der elementaren
Anlageneignung stellen vorrangig Kriterien zur Beurteilung der technischen
Leistungsfähigkeit von Anlagen dar. Die zudem – für das Treffen fundierter
Entscheidungen über den Einsatz von Anlagen – erforderliche Beurteilung ihrer
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit muss zumindest auch die Produktivität von Anlagen
berücksichtigen. Diese Eignungsdeterminante gibt Hinweise auf die funktionalen
Beziehungen zwischen der Ausbringung bzw. Leistung sowie dem Faktoreinsatz und
kennzeichnet insofern die durch Produktionsfunktionen näher beschreibbare
Input-Output-Relation einer Anlage.
Eine umfassende Beurteilung
der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einer Anlage setzt allerdings
prinzipiell die wesentlich weiter reichende Feststellung der jeweiligen
erfolgswirtschaftlichen Konsequenzen der identifizierten Ausprägungen
sämtlicher Determinanten der Anlageneignung voraus. Diese Aufgabe des
Anlagencontrolling, deren Erfüllung besonders wertvolle Hinweise auf die
Möglichkeiten zur Optimierung der Anlagennutzung liefert, beinhaltet im Kern
die vom Kapazitätspotenzial einer Anlage ausgehende Analyse der
verschiedenartigen Verfügbarkeitsverluste (Suzaki, K.
1989) und deren Konsequenzen für die Realisierung des Erfolgspotenzials der
betrachteten Anlage (Abb. 4).
Abb. 4: Verfügbarkeitsverluste und deren Konsequenzen für den
Unternehmenserfolg
2. Integrative Eignung von Anlagen
Mit der Dimension der elementaren Eignung von Anlagen wurden
Eigenschaften einzelner Anlagen betrachtet, die sich auf ihre Verwendung
innerhalb der betrieblichen Wertschöpfung beziehen. Anlagen werden allerdings
regelmäßig nicht isoliert, sondern im Verbund mit anderen Leistungspotenzialen
eingesetzt. Darauf stellt die Dimension
der integrativen Eignung ab, die zur Beurteilung derjenigen Eigenschaften
dient, die für solche Verbundbeziehungen mit anderen technologischen Leistungspotenzialen
bzw. mit personalen Leistungspotenzialen wesentlich sind.
Eine bedeutsame Determinante der integrativen Eignung ist die
Kompatibilität von Anlagen. Diese
Eigenschaft kennzeichnet grundsätzlich die vorrangig technischen Möglichkeiten
der Verkettung von Anlagen, so beispielsweise die starre oder flexible Kopplung
einer Fertigungsanlage mit anderen Fertigungsanlagen, mit Transport-, Lager-
und Handhabungsanlagen sowie mit Steuerungseinrichtungen zu einem
Fertigungssystem. Die Kompatibilität selbst stellt allerdings eine komplexe
Eigenschaft dar, welche sich im jeweiligen Einzelfall aus zahlreichen
Determinanten, wie z.B. der Zuverlässigkeit von Arbeitsabläufen, der
Automatisierbarkeit von Handhabungsaufgaben sowie der selbsttätigen
Steuerbarkeit von Arbeitsabläufen zusammensetzen kann.
Eine weitere Determinante der integrativen Eignung ist die Sicherheit von Anlagen. Diese stellt in
ihrer hier im Vordergrund stehenden Ausprägung speziell auf das Vorliegen der
arbeitssicherheitsgerechten Beschaffenheit von Anlagen ab, um im Zusammenspiel
mit personellen Leistungspotenzialen (z.B. Anlagenbediener,
Anlageninstandhalter etc.) einen bestmöglichen Schutz vor Unfallgefahren sowie
vor psychischen und physischen Gesundheitsbeeinträchtigungen (Becker, W.
1986) zu gewährleisten.
Eine ebenfalls auf die Optimierung der Wechselwirkungen in
Mensch(en)-Maschine(n)-Systemen abstellende Determinante der integrativen
Eignung stellt schließlich die Designqualität
von Anlagen dar. Dazu zählen einerseits Stilmerkmale, die den ästhetischen
Zusatznutzen einer Anlage kennzeichnen (Männel, W.
1978). Andererseits umfasst die Designqualität jedoch insbesondere auch
ergonomische Gestaltungsmerkmale, die zur Abstimmung technischer und
menschlicher Arbeitsbedingungen im Sinne einer Humanisierung der Produktion
beitragen.
3. Kontextuale Eignung von Anlagen
Die Dimensionen der kontextualen Eignung von Anlagen
kennzeichnen deren Beschaffenheit aus der Beurteilungsperspektive
der situativen Umgebungsbedingungen eines Betriebes. Insofern sind in
dieser Eignungsdimension vor allem die aus betrieblichen Umsystemen stammenden
Anforderungen an Anlagen zu berücksichtigen. Diesbezüglich sind zunächst politische und kulturelle Aspekte anzuführen,
die insbesondere die aus gesellschaftlichen Anforderungen resultierende
sozio-kulturelle Akzeptanz von Technologien kennzeichnen.
Darüber hinaus müssen auch rechtliche Aspekte in die kontextuale Eignung einbezogen werden, um
die vor dem Hintergrund der jeweils geltenden Rechtsnormen resultierenden
Anforderungen an Anlagen berücksichtigen zu können.
Schließlich dienen ökologische
Aspekte der kontextualen Eignung der Beurteilung, ob und inwieweit Anlagen
den aus der Perspektive des Umweltschutzes zu stellenden Anforderungen
entsprechen. Diese Anforderungen erlangen insbesondere im Rahmen einer Ökologieorientierten Potenzial- und
Prozessgestaltung zunehmende Bedeutung. Sie begleiten Anlagen von der
Genehmigung zur erstmaligen Inbetriebnahme bis zur endgültigen Entsorgung, also
prinzipiell über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg und sind entsprechend
vielgestaltig ausgeprägt.
V. Zusammenfassung
Anlagen sind die einem Bereich regelmäßig längerfristig zur
Verfügung stehenden technologischen Leistungspotenziale, deren Bedeutung sich
insbesondere aus dem Wertschöpfungszusammenhang des die Anlagen nutzenden
Betriebes erschließt. Sie lassen sich speziell aus Sicht der
Produktionswirtschaft nach grundsätzlich recht unterschiedlichen, insbesondere
jedoch nach funktionalen Kriterien in Anlagenarten gliedern. Die Beurteilung
der Eignung von Anlagen ist prinzipiell nicht generell, sondern nur für
spezifische Entscheidungssituationen möglich. Zu diesem Zweck sind die
verschiedenen Determinanten der elementaren, integrativen und kontextualen
Eignung differenziert zu analysieren. Dadurch lassen sich im Spannungsfeld
zwischen den jeweils gestellten Anforderungen und den
technisch-wirtschaftlichen Beschaffenheitsmerkmalen wertende Aussagen über die
Anlageneignung ableiten.
Literatur:
Adam, D. : Produktionspolitik,
Wiesbaden 1976
Becker, W. : Arbeitssicherheit in
der Instandhaltung, Köln 1986
Becker, W. : Stabilitätspolitik
für Unternehmen, Zukunftssicherung durch integrierte Kosten- und
Leistungsführerschaft, Bamberg 1995
Chmielewicz, K. : Grundlagen der
industriellen Produktgestaltung, Berlin 1968
Grochla, E. :
Unternehmungsorganisation, Reinbek bei Hamburg 1972
Gutenberg, E. : Grundlagen der
Betriebswirtschaftslehre, Bd. 1: Die Produktion, 21. A., Berlin et al. 1975
Kern, W. : Die Messung
industrieller Fertigungskapazitäten und ihrer Ausnutzung, Köln et al. 1962
Krüger, W. : Organisation der
Unternehmung, 2. A., Stuttgart 1993
Männel, W. :
Wirtschaftlichkeitsfragen der Anlagenerhaltung, Wiesbaden 1968
Männel, W. : Anlagen und
Anlagenwirtschaft, in: HWB, Bd. 1, hrsg. v. Grochla, E./Wittmann, W., 4. A.,
Stuttgart 1974, Sp. 138 – 147
Männel, W. : Eignung von
Produktionsanlagen, in: HWProd, hrsg. v. Kern, W., 2. A., Stuttgart 1978, Sp.
1465 – 1481
Pfeiffer, W. : Absatzpolitik bei
Investitionsgütern der Einzelfertigung, Stuttgart 1965
Porter, M. E. :
Wettbewerbsvorteile, Frankfurt a.M. et al. 1986
Riebel, P. : Die Elastizität des
Betriebes, Köln et al. 1954
Schäfer, E. : Der
Industriebetrieb, 2. A., Wiesbaden 1978
Schmalenbach, E. : Neue Aufgaben
der Betriebswirtschaftslehre, in: Betriebswirtschaftliche Beiträge, hrsg. v.
Schmalenbach, E., Januar 1948, S. 3 – 8
Seicht, G. : Industrielle
Anlagenwirtschaft, in: Industriebetriebslehre, hrsg. v. Schweitzer, M., München
1990, S. 331 – 437
Sommerlatte, T./Deschamps, J.
-Ph. : Der Einsatz von Technologien – Konzepte und Methoden zur Einbeziehung
von Technologien in die Strategieentwicklung von Unternehmen, in: Management im
Zeitalter der Strategischen Führung, hrsg. v. Arthur Little International, D.,
Wiesbaden 1985
Suzaki, K. : Modernes Management
im Produktionsbetrieb, München et al. 1989
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